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IGNORED

Zählt 4mm R Waffe mit beim Grundkontingent Sportschütze?


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Geschrieben

Und da steht es Schwarz auf Weiss.....nur falls es einer lesen möchte oder die Geschichte mit dem § 14 nicht wahr haben will.....

 

 

Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste

 

Erwerb und Besitz ohne Bedürfnisnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 4) 
1.1 
Feuerwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen; 
1.2 
für Waffen nach Nummer 1.1 bestimmte Munition.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb PetMan:

Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285)

Da ist das F im Fünfeck abgebildet, hab grade im "Bundesanzeiger" nachgeschaut. Danke nochmal.

 

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb Silberbüchse66:

Da ist das F im Fünfeck abgebildet, hab grade im "Bundesanzeiger" nachgeschaut. Danke nochmal.

 

Und wenn das einer liest und immer noch behauptet die 4mm Waffen würden zum Kontingent oder zu 2/6 zählen, von dem weist du dann in Zukunft was du von dessen " Fachwissen " zu halten hast. Jeder Diskreditiert sich so gut wie er kann....Bei uns gibts Leute, da drucke ich die gesamte allgemeine Verwaltungsvorschrift aus dem Bundesanzeiger aus, mit Deckblatt wo groß Bundesanzeiger draufsteht, und dann meinen die noch:" Ja, im Internet kann ja jeder schreiben was er meint, das muss ja nicht stimmen................."

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