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IGNORED

Leihen einer Waffe


Bischofga55913

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Hallo,

 

Ich bin neu hier und hab gleich ne Frage;)

 

Ich hätte die Möglichkeit mir zum üben Waffen von einem Bekannten auszuleihen. Allerdings ist dieser nicht so oft im Schützenheim.

Darum wollte ich wissen ob es ne Möglichkeit gibt dass ich diese ohne Eintrag in die wbk zum schützenheim befördern darf.

 

Meine Sachkundeprüfung habe ich erfolgreich abgeschlossen.

 

 

Vielen Dank um Voraus 

 

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Was hast du denn zu bemängeln?

Es fehlen leider einige Informationen ob möglich oder nicht.

Grundsätzlich geht das natürlich.

Kann man so aber nicht beantworten.

Bearbeitet von Gast
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Alle Infromationen, welche in §12 WaffG nötig sind.

 

Es könnte sein das du bereits WBK-Inhaber bist (auch wenns unwahrscheinlich ist, möglich)

Wir wissen nicht, ob du in einer schießsportlichen Vereinigung bist

....

Einfach mal den § durchprüfen, nach den Voraussetungen

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Im Übrigen:

 

vor 27 Minuten schrieb Bischofga55913:

Meine Sachkundeprüfung habe ich erfolgreich abgeschlossen. 

 

vor 28 Minuten schrieb Bischofga55913:

dass ich diese ohne Eintrag in die wbk

 

Hast Du eine WBK oder nur eine "erfolgreich" abgeschlossene Sachkundeprüfung?

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Wenn ihr im selben Verein schießt...

Koennte er die Waffe im Verein lagern/einem Berechtigten leihen und sie wird dir dort von dem Berechtigten mit WBK etc. ausgehändigt.

Zb der Vereinsvorstand ( sind ja oft immer da )

Bearbeitet von Gast
OT entfernt
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vor 5 Minuten schrieb schiiter:

Alle Infromationen, welche in §12 WaffG nötig sind.

 

Es könnte sein das du bereits WBK-Inhaber bist (auch wenns unwahrscheinlich ist, möglich)

Wir wissen nicht, ob du in einer schießsportlichen Vereinigung bist

....

Einfach mal den § durchprüfen, nach den Voraussetungen

Ok ich werd ma schauen.

 

wbk inhaber bin uch nicht, in einer schießsportlichen Vereinigung bin ich

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vor 4 Minuten schrieb schiiter:

falsch

Er möchte die Waffe seines Bekannten ohne diesen zu seinem Verein befördern.

Geht, nach §12Abs1 Waffengesetz, den du ja auch schon erwähnt hast. Der fordert den Besitz einer eigenen WBK.

 

Sein Bekannter kann die Waffen natürlich im Verein hinterlegen, damit er sie nutzen kann.

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Ich denke die fragen des Threadstarters sind beantwortet. Die OT Beiträge habe ich ausgeblendet.

 

Nachtrag:

@shiiter wünscht, dass hier noch die Möglickeit der Leihe nach §12 (1) Nr.3b erwähnt wird.

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