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Waffenpflege im Mietshaus


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Manche hier sind wohl erst glücklich, wenn Merkel ihnen auch noch vorschreibt, wie oft sie sich den Popo abputzen müssen.

Damit sie nach der Verrichtung stolz die EU-Flagge hissen können.

 

(nur halb als Witz gemeint)

 

Es könnte so einfach sein:
 

de.wikipedia.org/wiki/Goldene_Regel:

Zitat

Was Du nicht willst, das man Dir tu,

das füge keinem andern zu.

 

fb_160526_rebl_sonntagszitat_21_epost.pn

Bearbeitet von mwe
Geschrieben (bearbeitet)

Etwas erklären, bedeutet nicht dies zu befürworten ;)

Das Gesetz ist nunmal so und nicht so wie man es sich wünschen würde.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb supermeier:

Also unter §12 Absatz 3 ist von Führen die Rede.

(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

1.
diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;
 
3.
eine Langwaffe nicht schussbereit den Regeln entsprechend als Teilnehmer an genehmigten Sportwettkämpfen auf festgelegten Wegstrecken führt;
6.
in Fällen der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen außerhalb der Wohnung diesen ein wesentliches Teil entnimmt und mit sich führt; mehrere mitgeführte wesentliche Teile dürfen nicht zu einer schussfähigen Waffe zusammengefügt werden können.
 
Was ist daran jetzt falsch?

An Deinen Zitaten ist nichts falsch, aber Du zitierst immer Regelungen für Führen auf/in "fremden/m Besitz".

zu 1. Wenn Du in meiner Wohnung eine Waffe (egal ob Deine oder meine) in die Hand nimmst bzw. holsterst, dann führst Du diese Waffe mit meiner Zustimmung. Wenn ich das gleiche mache, dann führe ich nicht, da ja meine Wohnung (Geschäftsraum, etc.).

zu 3. den Teilnehmern an, in diesem Fall meistens Biathlon-Veranstaltungen, gehört im Normalfall nicht der Grund und Boden auf dem der Sportwettkampf statt findet, daher wird dort von den Teilnehmern geführt. Auch hier nicht auf eigenem befriedeten Besitztum.

zu 6. hier geht es darum, dass man z.B. einen Verschluss und oder KW-Lauf, etc. mitnehmen darf und auch hier geht es um "außerhalb der Wohnung" und nicht um "in meiner Wohnung".

Deine Schlussfolgerung "man führt in der eigenen Wohnung" ist falsch.

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