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Voreintrag ändern


Fabian.FT

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wenn in der Verbandsbescheingung "Pistole" steht, dann darf auch nur eine Pistole erworben werden. der Voreintrag lautet dann auch auf "Pistole". (und die daraufhin - nach Voreintrag blablabla - später erworbene Pistole hat in die genannte Disziplin zu passen.) denn NUR dieses Bedürfnis (bestimmte Waffenart für genau definierte Disziplin) wurde vom Verband bestätigt und NUR dafür (nämlich "Pistole" für bestimmte Disziplin) wurde ein Bedürfnis anerkannt dann NUR dafür eine Erwerbsberechtigung (Voreintrag) erteilt.

 

was in der entsprechenen Disziplin noch alles zugelassen wäre, braucht die Behörde nicht zu interessieren. geht sie auch garnix an. hat sie nix mit zu tun!

 

 

 

btw.

wer Pistole UND Revolver in .22 lr haben will.....ähm zum Zwecke der schießsportlichen Nutzung erwerben und besitzen möchte......muss halt VOR dem Antrag mal bissl die graue Suppe zwischen den Ohren umrühren.

Bearbeitet von alzi
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vor 3 Minuten schrieb alzi:

wenn in der Verbandsbescheingung "Pistole" steht, dann darf auch nur eine Pistole erworben werden.

Da bin ich komplett bei Dir und so ist es wohl auch in 99,9% der Fälle. Wie siehst Du die Möglichkeit für den / einen Verband für eine Disziplin in der Pistolen und Revolver zugelassen werden die Verbandsbescheinigung auf z.B. "Pistole oder Revolver in Mindestkaliber .30" aus zu stellen?

Wahrscheinlich ist dann zwar beim Voreintrag eine Entscheidung notwendig, aber die Sachbearbeiter haben/hätten bei so einer Verbandsbescheinigung doch etwas mehr Entscheidungsspielraum. Bei mir war es z.B. möglich einen defekten Revolver in Kaliber .40 in einen "neuen" in Kaliber .45ACP zu tauschen (klar mit Ein- und Austragen incl. Gebühren, aber ohne neues Bedürfnis durch den Verband) da klar war, dass das "alte" Bedürfnis für den .40-Revolver mit der Diziplin "Revolver über 9mm" noch gilt und auch für den Revolver in .45ACP passt.

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wenn sich jemand noch nicht entschieden hat ob er jetzt für eine bestimmte Disziplin lieber eine Pistole oder einen Revolver haben möchte, denn klärt er das hinsichtlich Verbandsbescheinigung im Vorfeld am Besten mit dem Verband und der Behörde ab. das dürfte aber in den allerallerwenigsten Fällen notwendig sein, denn mehr als 99,9% der Antragsteller haben sich da i.d.R. ja schon entschieden.

 

ich denke man darf davon ausgehen, dass i.d.R. weder der Verband in seiner Bescheinigung, noch die Behörde im Voreintrag, bei einem "Pistole oder Revolver" mitmachen würde.

 

 

wer sich nicht entscheiden kann, dem bleibt ja noch "nimm zwei"..... im Fall des TE wäre das ja durchaus möglich. mit bissl Hirnschmalz auch innerhalb des DSB und ganz ohne B-Liste.

 

das mit Deinem Revolver hätte auch weniger "Kundenfreundlich" laufen können. tut es vermutlich in mehr als 95% solcher Fälle auch.

ein wirklich kompetenter Sachbearbeiter aufm Amt kann das ohne zusätzliche Verbandsbescheinigung (i.d.R. ja mit zusätzlichem Gerenne, verschwendeter Zeit  und Gebühren verbunden) bewältigen. Glückwunsch dazu.

Bearbeitet von alzi
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vor 46 Minuten schrieb wede:

@HBM Ich weiß schon wie es im Detail geht.

Denn ich bearbeite jeden Tag Befürwortungsanträge fürr den Verband

Optimal, mir ist klar, dass ein Verband sich selbst ja noch zusätzliche Regeln "geben" kann und das auch tut, aber könntest Du mir erklären, was rechtlich dagegen sprechen sollte, dass ein Verband ein Bedürfnis für eine Disziplin in der Revolver und Pistolen zugelassen sind, auch in der Form bestätigt, dass "Revolver oder Pistole mind. .30" in der Bedürfnisbescheinigung steht.

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@HBM Nein kann ich dir nicht erklären. Ich denke da fragst du besser die, die Regeln machen

Ich setze sie nur um.

 

Mich an dieser Diskussion zu beteiligen ist für mich nicht zielführend. Ich schreibe jetzt mal weiter Verbandsbescheinigungen.

 

 

DVC

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