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die CDU in Hessen hat mal wieder gute Ideen


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Geschrieben (bearbeitet)

https://german-rifle-association.de/hessen-waffenbesitzer-sollen-49-mio-e-pro-jahr-mehr-zahlen/

 

Zitat

Der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hat beim Bundesrat einen Antrag zur Waffenrechtsverschärfung eingereicht, in dem die Forderung von 2013 zu regelmäßigen Anfragen der Waffenbehörden beim Verfassungsschutz wiederholt wird.

In der Plenarsitzung am 8. Juli 2016 wurde der Gesetzentwurf vorgestellt und dem Innenausschuss zur weiteren Beratung zugewiesen. Dieser wird sich Anfang September mit dem Vorschlag befassen.

Forderung

Gebührenpflichtige Regelabfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden bei jeder Zuverlässigkeitsüberprüfung und Erweiterungen der absoluten Unzuverlässigkeit: Bundesrat Drucksache 357/16

  1. Hessen schlägt vor, [..] dass diejenigen Personen, deren personenbezogene Daten bei einer Verfassungsschutzbehörde [..] gespeichert sind, die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht besitzen.­
  2. Aus unserer Sicht ist aber auch eine Erweiterung der heutigen Regelung [..]erforderlich. [..] Als „Tatsache“ in diesem Sinne kann schon die bloße Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Vereinigung mit verfassungsfeindlichem Hintergrund gelten, ohne dass dabei zusätzliche, in der Person des Betreffenden liegende Umstände hinzukommen müssen. Gleiches gilt für eine Teilnahme an Veranstaltungen jeglicher Art einer extremistisch ausgerichteten Partei, da in der Teilnahme eine für die Gewichtung der Veranstaltung selbst und die der Partei erhebliche Unterstützungshandlung liegt.
  3. Schließlich sehen wir es als nötig an, eine Regelabfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden in das Waffengesetz aufzunehmen, um sicherzustellen, dass die Waffenbehörden systematisch Kenntnis davon erhalten, dass eine Person als Extremist eingestuft ist.

    Die Kosten sollen die Bürger zahlen

    Wird jede Zuverlässigkeitsprüfung mit einer Regelabfrage beim Verfassungsschutz begleitet, dann kommt es zu folgenden Abfragen und Kosten, die über die Gebühren bei den Waffenbehörden (Bund und Kommunen) als entsprechende Mehreinnahmen wieder reingeholt werden sollen.

  4. 325.000 Zuverlässigkeitsprüfungen pro Jahr auf ca. 1 Mio. WBK-Besitzer bei dreijähriger Überprüfung
  5. 100.000 Zuverlässigkeitsprüfungen p.a. für Erstantragssteller
  6. 1,9 Mio. € Mehraufwand bei den Waffenbehörden
  7. 3,0 Mio. € Mehraufwand bei den Verfassungsschutzbehörden
  8. Begründung für die Gesetzesänderung

    Wieder einmal wurde ein Entwurf zur Waffenrechtsverschärfung nicht debattiert, sondern lediglich von der hessischen Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten Lucia Puttrich (CDU) zu Protokoll gegeben.

    Ein richtiger und wichtiger Schritt dabei ist für uns ein Waffenverbot für Extremisten, ganz gleich in welchem Extremismusbereich. Leider gelingt dies auf der Basis des gegenwärtigen Rechts im Waffengesetz nicht. Im Dezember 2015 z. B. waren den hessischen Sicherheitsbehörden 49 Rechtsextremisten und Personen aus dem Bereich der politisch motivierten Kriminalität rechtsbekannt, die über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügten.

    Selbstverständlich werden in Hessen bereits alle Möglichkeiten nach dem geltenden Recht ausgeschöpft, um diese Personen zu entwaffnen…. Die Sicherheitsbehörden stellen der jeweils zuständigen Waffenbehörde gerichtsverwertbare Erkenntnisse – über die Teilnahme einer Person an einer „rechtsextremistischen“ Kundgebung oder einschlägigen Musikveranstaltung, über laufende strafrechtliche Ermittlungsverfahren oder erfolgte Verurteilungen – schriftlich zur Verfügung und regen an, auf Grund dessen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu überprüfen.

    Protokoll des Bundesrat – 947. Sitzung – 8. Juli 2016

    Puttrich beklagt im Protokoll, dass Hessen mit obigen Mitteln zwar versucht hatte, innerhalb von vier Jahren 59 Rechtsextremisten die WBK zu entziehen, aber nur in 9 Fällen Erfolg hatte. Insgesamt kam es nur zu 11 Verfahren, d.h. bei 48 Bürgern reichten die Verdachtsmomente nicht aus, um überhaupt die Unzuverlässigkeit zu vermuten. Zwei WBK-Besitzer hatten gegen den WBK-Entzug Klage erhoben. Einer hatte die Klage gewonnen, in dem anderen Verfahren hat Hessen Berufung eingelegt; d.h. der Kläger hatte ebenfalls in erster Instanz gewonnen. Puttrich will aber, dass auch die anderen 48 des Extremismus Verdächtigten keine Waffenbesitzkarte erhalten. Deswegen sollen bereits oben beschriebene „Tatsachen“ künftig zum Entzug führen, auch der Besuch einer Musikveranstaltung.

    Und ganz wichtig ist natürlich auch die gebührenpflichtige Regelabfrage, um den Waffenbesitz für alle zu verteuern.

 

 

Bearbeitet von baer42
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