Zum Inhalt springen
IGNORED

Munitionserwerb bei überlassener Waffe


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb subjella:

Naja, da steht, das ich nach Ablauf der Gültigkeit des Erlaubnisdokumentes (nach §27) die Munition nach Ablauf von 6 Monaten nicht mehr besitzen darf.

Trotz gültiger WBK.  So verstehe ich das zumindest.

Du darfst jede Munition, die Du für Deine mit ME-Berechtigung versehenden Waffen in Deinen WBK(s) hast auch weiter besitzen.

 

Nur wenn Du jetzt für den Kumpel irgendwas Exotisches geladen hättest (Ich selbst habe mal .45-70 gebaut, ohne zugehörige Waffe), Dann müsstest Du das, was Due da produziert hast, loswerden, weil keine Wiederladerpappe mehr da ist.

 

Wenn eine gültige Erlaubnis besteht, ist's OK. Egal ob das die 27er ist oder die WBK mit MEB.

 

Ich habe z.B. einen Repetierer in .223 gehabt (gelbe WBK) auf diese MEB habe ich .223 gekauft. Und dann habe ich noch ein AR-15 und der Repetierer ist mittlerweile verkauft. Die Mun, die ich seinerzeit für den Rp. gekauft habe, die geht jetzt durch den SL. Analog funktioniert's mit der WL-Munition. Keine Panik...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden schrieb alzi:

 

und selbstverständlich darfst Du die wiedergeladene Munition behalten, solange Du eine anderweitige Erlaubnis für dieses Kaliber hast, z.B. durch WBK/MES!

 

ist ja nicht so dass man ihm das nicht schon geschrieben hätte.......

 

...manche brauchen eben bissl länger.....

 

 

.... hier haben jedoch der SB sowie auch der Erlaubnisinhaber ein paar Verständnisprobleme!

 

 

wenn ich 2 Schriebe (Erlaubnisse) habe die mir den Besitz von trallala erlauben und eine fällt weg (wird ungültig)......... ist doch logisch dass ich das  trallala dann garnicht mehr besitzen darf :bump:

 

 

(kurze Anmerkung für diejenigen die das Offensichtliche nicht erkennen: grün = Ironie)

Bearbeitet von alzi
Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb subjella:

Naja, da steht, das ich nach Ablauf der Gültigkeit des Erlaubnisdokumentes (nach §27) die Munition nach Ablauf von 6 Monaten nicht mehr besitzen darf.

Trotz gültiger WBK.  So verstehe ich das zumindest.

 

Du hast zwei Besitzerlaubnisse. Doppelt gemoppelt hält besser. Die eine läuft nach sechs Monaten aus. Wie viele Besitzerlaubnisse hast du dann noch? Sind das dann immer noch genügend viele?

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.