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Mündungsfeuerdämpfer aus dem USA Urlaub mitbringen!?


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Geschrieben
Am 4/26/2016 um 09:33 schrieb Julius Corrino:

Diese Monstrosität von einem Gesetzeswerk beschränkt sich dabei noch nicht einmal auf Waffen. Schon mal versucht, an ITAR-freie FPGA für die Raumfahrt zu kommen?

 

 

Nun ja, gerade diese Monstrosität führt dann aber dazu, daß es mit der Durchsetzung in der Praxis hapert. Eine lange Zeit lang war es ja streng genommen auch verboten, z.B. einen Computer mit einem Webbrowser, der starke Verschlüsselung unterstützt, auf eine Auslandsreise mitzunehmen. Das wurde von praktisch allen Reisenden glatt ignoriert, trotz theoretischer Gefängnisstrafe (die in dem Fall aber wohl nicht mehr durchsetzbar gewesen wäre, weil das offensichtlich willkürliche Behandlung gewesen wäre), und wäre es anders gewesen wären Handel und Wandel zum Erliegen gekommen. Genauso wird z.B. ein EE-Student, der auf einer Auslandsreise sein FPGA-Projekt für einen Kurs fertigstellen will, vermutlich nie fragen, ob sein FGPA-Board (jedenfalls eines das irgendwie entfernt Studenten-erschwinglich ist) jetzt exportiert werden darf oder nicht. Bei Dingen wie einer Holzgriffschale müsste es schon mit dem Teufel zugehen, wenn überhaupt jemand was sagt, und erst recht wenn dann etwas Schlimmeres passiert, als daß man sie dalassen muß. Das offensichtliche Gegenbeispiel wäre jemand, der mit zwanzig Trijicon-Optiken in die Nähe eines Bürgerkriegslands reist, aber da ist dann auch offensichtlich, daß das nicht gerade harmloser Eigenbedarf ist, bei dem man als Beamter lieber zu Kaffee und Donuts zurückgeht als sich Arbeit zu machen. Die meisten Zweifelsfälle liegen wohl irgendwo dazwischen. Wie weit man den Drachen (oder vielleicht eher den Weißkopfadler) kitzeln will muß jeder mit sich selber ausmachen.

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