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IGNORED

So herzlos kann Europa sein


Roter-Baron

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Der Gerichtshof für Menschenrechte hat Barbara Nalepas Beschwerde gegen das deutsche Waffenrecht

abgebürstet,

Der Zeitungsverlag Waiblingen , hat heute folgenden Artikel veröffentlicht,

Frau Nalepa hatte vor dem Europäischen Gerichtshof Beschwerde eingereicht, weil das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe , eine Beschwerde gegen das deutsche Waffenrecht nicht zur Entscheidung angenommen hat.

Barbara Nalepa hatte sich dorthin gewandt , weil ihrer Meinung nach das gültige Waffengesetz unzulässig ist und das Recht auf Ausübung des Schießsports über das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit stelle.

Frau Nalepa bat darum zu prüfen , ob da nicht ein Verstoss gegen Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention vorliege.- Das Recht jeden Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt.-

All dies hat die letzte europäische Instanz nun mit einem Schreiben abgebügelt

Das Gericht sei zu der Auffassung gekommen, dass die in Artikel 34 und 35 der Konvention niedergelegten Voraussetzungen nicht erfüllt waren.Die Entscheidung sei --entgültig-- und es gebe keine Berufungsmöglichkeit.

Abserviert fühlt sich Barbara Nalepa .

Das Gericht hat sich nicht einmal die Mühe gemacht , genauer hinzusehen , ob hier das Menschenrecht auf Leben verletzt wird. Es tut mir so weh , dass ich für meien Tochter Nicole nichts mehr tun konnte. Sie folgert: Der Staat hat sich nach dem Schulmassaker von Winnenden einfach die Hände gewaschen und gesagt : Wir sind nicht schuldig . Ein paar Tage grosse Betroffenheit , dann interessiert es die Gesellschaft nicht mehr.

Der Autor des Artikels - des Waiblinger Zeitungsverlages - Herr Peter Schwarz , greift auch wieder mal auf Zahlen und Beiträge des XXX -Autors Roman Grafe zu , der Initiator der Initiative-- Keine Mordwaffen als Sportwaffen ist.

Erschienen ist der Artikel am Di. den 16. Juni beim Waiblinger Zeitungsverlages, welche unter anderem

für Waiblingen und Winnenden zuständig ist.

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