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Frage zur Überlassung


Empfohlene Beiträge

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Warum ist C eigentlich kein "Berechtigter" iS §12 Abs. 1 Nr 1a?

C ist Berechtigter hinsichtlich seinem eigenem Kram.

In der Verleihgeschichte ist C hinsichtlich des verliehenen Revolvers "vorübergehend Besitzberechtigter" aber nicht Berechtigter = Inhaber der WBK in der der Revolver steht..

Geschrieben (bearbeitet)

C ist berechtigt zum (vorübergehenden) Erwerb und Besitz der betreffenden Waffe.

Von einem unrechtmäßig Besitzenden (zB Dieb) kann man jedoch nicht rechtmäßig vorübergehend erwerben ("zur sicheren Verwahrung").

Das wäre für mich der Sinn des "Berechtigten" im Par. 12, aber ich bin ja auch kein Jurist und darf mir deshalb Logik erlauben ;-)

Bearbeitet von Gruger

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