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Erwerbsberechtigung 16/67,5 Munition für 16/65er Flinte


Jok

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hey, dass ist sehr interessant, habe beim googeln ausser einer alten Rechnung, die bei ebay angeboten wird überhaupt nichts darüber finden können! Hast du noch mehr Infos dazu, bzw woher? Danke! Bilder mach ich morgen in Ruhe!

Geschrieben

Mach mal Fotos, gibt sicherlich noch mehr Info über die Waffe an sich.

Geschrieben

Was mich wundert ist, daß auf der betroffenen Flinte keine Längenangabe zu finden sein soll. Das ist eigentlich sehr unüblich, meiner Erfahrung nach... zumindest haben meine Flinten alle eine maximale Patronenlänge aufgestempelt. Ja, auch meine Jagdflinte, die dieses Jahr ihren 100sten Geburtstag feiert. Allerdings sind da Kaliber und Länge an verschiedenen Stellen markiert, die Länge ist auf die Stirnfläche des Ausziehers gestempelt.

Geschrieben

Das seiner Zeit gueltige Beschussgesetz sah keine Laengenangabe fuer Schrotpatronen Lager vor.

70er waren bis zu den 1930ern eher Ausnahme und nur auf Wunsch erhältlich.

Das zwingende Stempeln der Laengenangabe wurde m.W. nach erst mit dem Gesetz von 1939 eingeführt.

Geschrieben

So, ich habe heute dann nochmal bei Frankonia angerufen - der nette Mann am Telefon war sehr kompetent. Er sieht es auch so, dass ich berechtigt bin die Mun in 16/67,5 zu erwerben, aufgrund des Textes auf der WBK, wie bereits erörtert!

Also er meinte Sinngemäß, dass eigentlich jeder weiß, dass die 67,5 auch für 65er gehen.

Er riet mir dazu unabhängig davon meinen BüMa auf eine Änderung der Waffe auf 16/70 anzusprechen.

Hier nun mal Fotos der Beschusszeichen - ich hoffe ihr könnt mit der Qualität leben ;-) - was ich entschlüsseln konnte bzw, was ich vermute hab ich dabei geschrieben, ansonsten bin ich für Tips dankbar :-)

Nachdem ich mühsam die Fotos hier verkleinert habe....sind sie nun doch wieder groß........man man...........naja ansonsten die Fotos nochmal öffnen, dann stimmen die Seitenverhältnisse!

haefner00.jpg

haefner01.jpg

haefner02.jpg

haefner03.jpg

Geschrieben

Richtig , Beschuss 9 / 1928, in Suhl.

Alle anderen Stempel haben nichts mit Neubeschuss zu tun, sind alle von 1928.

Beschossen mit Stahlmantelgeschoss 15gramm.

Hergestellt von Kessler Suhl, Häfner hat nur seinen Namen draufgesetzt.

Krone W = Lauf mit Würgebohrung

Krone S = Schrot

Adler = Vorbeschuss

Adler U = Untersuchungsstempel (nach dem Beschuss)

Krone G = Lauf für (Einzel)Geschoss

Krone N = beschossen mit rauchlosem(Nitro)pulver / Schrotläufe entsprechend Krone NITRO

7,8 - 57 : tatsächliches gemessenes Feldkaliber beim Beschuss, 57 mm Hülsenlänge

"8IR" gehört nicht zu den Beschusstempeln

16 : Schrotkaliber

F.W.K. ist F.W.Kessler

Toplever oder Unterhebel/ Rouxverschluss?

Ein ändern der Lager auf 70 birgt die Gefahr des dann zwingenden erforderlichen Neubeschusses- lass es.

Geschrieben

Danke, war von Neubeschuss ab 1950 - Stempeln ausgegangen, da dies so in einer Beschusszeichen-Übersicht stand....

Der Drilling hat einen Toplever - Verschluss!

Geschrieben

Ich glaube mein Jagdlehrer hat damals was erwähnt bezüglich aller Flinten. Wenn ich noch richtig erinnere hat der Kreis um die 16 auch eine Bedeutung. Was steht da eigentlich daneben (zweites Bild), fängt an mit "16/"

Geschrieben

Ich glaube mein Jagdlehrer hat damals was erwähnt bezüglich aller Flinten. Wenn ich noch richtig erinnere hat der Kreis um die 16 auch eine Bedeutung. Was steht da eigentlich daneben (zweites Bild), fängt an mit "16/"

16/1 steht dort ! ?

Geschrieben

16 im Kreis ist das Kaliber des Patronenlagers, 16/1 das Kaliber des Laufes.

Geschrieben

Was ich noch sagen wollte : finde es toll das du dieses Interesse an den alten, guten Sachen zeigst. Viel Spass mit der Waffe, und, strapazier sie nicht zu viel.

Geschrieben

Danke chapmen, :-) , ich weiß die gute alte Qualität zu schätzen! Ja ich werde mir mühe geben, die Waffe eines Tages der nächsten Generation vermachen zu können :-) .

Deine Seite werde ich mir auch nochmal genauer ansehen :-)

Geschrieben

Hier mal als Beispiel ein nach 1939 (April 1941) beschossener Drilling mit Längenangabe der Schrotlager:

19677261tm.jpg

Geschrieben

Wie gesagt : entspricht den Vorschriften des Beschussgesetzes nach 1939.

Beide Stempel waren zwingend vor dem Beschuss anzubringen.

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