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IGNORED

Ausschreibung 25m Schießen


Martin Steinstrass

Empfohlene Beiträge

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Ich rege an, dass du bei der nächsten Ausschreibung den Verband und den Austragungsort mit in die Überschrift nimmst.

So sieht man erst nach dem Download das die Veranstaltung in Bonn stattfindet und nur BDS-Mitglieder startberechtigt sind.

Geschrieben

Sehe das auch so. Wäre sehr gerne gekommen.

Bin aber nicht im BDS!

Geschrieben

Besten Danke für die Auskünfte von euch.

Warum besteht beim DSB eigentlich keine Tragepflicht für Schutzbrillen?

Grüße

Westo

Gute Frage. Leider kann ich dir diese nicht beantworten.

Beim DSB gibt es sowieso recht komische Auslegungen bzügl. Sicherheit.

Aber das ist nur meine Meinung.

LG, Martin

Geschrieben

Besten Danke für die Auskünfte von euch.

Warum besteht beim DSB eigentlich keine Tragepflicht für Schutzbrillen?

Grüße

Westo

Beim DSB wird das Tragen von Schutzbrillen bei GK empfohlen. Pflicht ist es bei den Vorderladerwettbewerben, und da absolut zu Recht.

Beim DSB gibt es sowieso recht komische Auslegungen bzügl. Sicherheit.

Aber das ist nur meine Meinung.

LG, Martin

Als Beispiel ?

Geschrieben

Als Beispiel ?

Sicherheitsfähnchen...In der Waffe oder neben der Schießbahn.

Ist aber nicht Thema, genausowenig wie "die Anderen machen das auch..." ein Argument ist.

Geschrieben

So hat jeder Verband seine Besonderheiten...

Ich habe übrigens bis zur Landesmeisterschaft hinauf noch keine Deppenfähnchen live und in Action gesehen.

Geschrieben

Ich habe übrigens bis zur Landesmeisterschaft hinauf noch keine Deppenfähnchen live und in Action gesehen.

Ist ja auch biem DSB keine Vorschrift.

Das legen da auch nur einige Standtreiber so fest.

Geschrieben

Diese Frage verdient eine klare Antwort. Es ist ein Versicherungs-Problem. Mit dem Jahresbeitrag beim BDS wird (unter Anderem) eine Versicherung bezahlt. Damit ist für den Veranstalter klar, daß für die Risiken eine Haftung bereitsteht. Deshalb ist es legitim, nur die Schützen zuzulassen, für die solch eine Versicherung besteht.

Allerdings gibt es auch das Gegenbeispiel, daß nach Entrichten einer Gastgebühr auch andersweitig organisierte Schützen (oder solche ohne Marke) zu Wettkämpfen zugelassen werden. Oder daß die Mitgliedschaft in einem anderen Verband zur Teilnahme berechtigt. Das bleibt aber stets im Ermessen des Veranstalters.

Auch sonst macht es Sinn, für einen Wettkampf nach bestimmten Regeln genau die Schützen aufzufordern, die diese Regeln kennen.

Geschrieben

Als Beispiel ?

Waffen auspacken bei Wettbewerben. Drei Schützen stehen im Schützenstand und der Vierte packt in deren Rücken seine Waffe aus.

Natürlich ist das Magazin in der Waffe. Passiert sowas beim BDS, geht der Schütze gleich wieder nach Hause.

Fähnchen - wurde ja schon angesprochen. Ist beim Langwaffen schießen Pflicht.

Geschrieben

Waffen auspacken bei Wettbewerben. Drei Schützen stehen im Schützenstand und der Vierte packt in deren Rücken seine Waffe aus.

Natürlich ist das Magazin in der Waffe. Passiert sowas beim BDS, geht der Schütze gleich wieder nach Hause.

und das ist auch richtig so. Liegt aber meines Erachtens in der Verantwortung der Standaufsicht, ob es hierzu einschlägige geschriebene Regeln gibt, weiß ich nicht. sollte aber selbstverständlich sein.

Fähnchen - wurde ja schon angesprochen. Ist beim Langwaffen schießen Pflicht.

ist mir im DSB jetzt nicht bekannt. Kann mich aber auch irren. Gesehen habe ichs auf unserer Landesmeisterschaft Ordonnanz aber noch nicht. Auch nicht bei den Rundenkämpfen Ordonnanz. Daß der Verschluß rausgehört bei "Sicherheit", sollte doch genügen...

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