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IGNORED

Verweigerung gemeinschaftliche Aufbewahrung von Erbenwaffen


HolgerG

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Geschrieben

Hmm... Bei "Waffen als Gebrauchsgegenstand, nicht als Reliquie" gehe ich mit dir (sehen wir mal von ganz besonderen Liebhaberstücken ab) ja konform.

Aber was du mit "Wirtschaftlichkeit" bereits angeschaffter Waffen meinst, erschließt sich mir nicht. Zumindest meine Waffen "fressen kein Stroh" (und verbrauchen auch sonst, wenn sie nur aufbewahrt werden, nichts). Außer natürlich, du meinst ganz schnöde den Platz im Waffenschrank, den du einsparen und für Neuanschafffungen verwenden willst.

Möglicherweise auch "ruhendes Kapital", das an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt wäre...

Gruss, Markus.

Geschrieben
[...] Der Erbe mit Blockierpflicht hätte dann Zugriff auf andere nicht blockierte Erbwaffen.

Wie ich schon schrieb, bin ich hinsichtlich des gleichen Erlaubnis-Niveaus gänzlich anderer Ansicht.

Der Erbe mit blockierten Waffen ist Inhaber einer WBK. Als solcher ist er Berechtigter und dürfte z.B. alle meine erlaubnispflichtigen Waffen inkl. Kurzwaffen zur sicheren, vorübergehenden Verwahrung erwerben und besitzen, sofern er nur genug Platz dafür hätte. Weder müssten meine Waffen blockiert werden noch stellt das Gesetz auf ein Bedürfnis des Aufbewahrenden ab. Eine Aufsicht, ob der Erbe mit meinen Waffen Unfug treibt wäre nicht gegeben. Bei häuslicher Gemeinschaft wäre die Gefahr die von gemeinsamer Aufbewahrung eines Drillings und einer Repetierbüchse ausgeht ungleich geringer, denn ein misbräuchlicher Zugriff auf die Waffe des anderen wäre früher entdeckt. Die Behörde sollte hier mal die Kirche im Dorf lassen.

Die Behörde stellt im Eingangsfall auf "Erbe" ab, weil nur der Sportschütze und der Jäger in der Verwaltungsvorschrift genannt sind. Das ist schlichte Inkompetenz.

Geschrieben

.Aber was du mit "Wirtschaftlichkeit" bereits angeschaffter Waffen meinst, erschließt sich mir nicht.

Ich könnte mir vorstellen, daß er eine beschädigte / kaputte Waffe meint ( z.B. geplatzte Trommel ),

denn die Entsorgung durch einen BüMA kostet Geld ( logo, der muß sie klein schreddern, der Behörde dies melden usw. ),

aber Behörden und Polizei nehmen sie kostenlos entgegen und lassen sie dann auch kostenlos ( für den ehemaligen

Eigentümer ) vernichten.

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