Zum Inhalt springen
IGNORED

Munitionsaufbewahrung


Maxe1981

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Die gesetzliche Anforderung ist überall gleich. Es wird ein Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss gefordert, oder etwas gleichwertiges. Das kann beispielsweise eine stabile Holztruhe sein. Das pdf enthält Empfehlungen, an die sich wahrscheinlich auch die meisten SBs halten dürften. Denn letztendlich ist es in deren Ermessen, über Dinge zu entscheiden, die nicht explizit im Gesetz stehen - bzw. ob etwas gleichwertig ist oder nicht.

Geschrieben

.... ist das dann alles noch mal länderspezifisch ?

Nein. Wie Aufzubewahren ist steht im WaffG bzw. AwaffV. Sonderregelungen für Bayern gibt es nicht.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.