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Munitionsaufbewahrung


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Geschrieben

Die gesetzliche Anforderung ist überall gleich. Es wird ein Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss gefordert, oder etwas gleichwertiges. Das kann beispielsweise eine stabile Holztruhe sein. Das pdf enthält Empfehlungen, an die sich wahrscheinlich auch die meisten SBs halten dürften. Denn letztendlich ist es in deren Ermessen, über Dinge zu entscheiden, die nicht explizit im Gesetz stehen - bzw. ob etwas gleichwertig ist oder nicht.

Geschrieben (bearbeitet)

.... ist das dann alles noch mal länderspezifisch ?

Nein. Wie Aufzubewahren ist steht im WaffG bzw. AwaffV. Sonderregelungen für Bayern gibt es nicht.

Bearbeitet von Nakota

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