Patrick 123 Posted February 21, 2013 Share Posted February 21, 2013 Hallo, würde gerne meine Waffen in den entsprechenden Waffenschränken in einem Nebengebäude auf unserem Grundstück (Haus- und Nebengebäude- sowie Grundstückeigentümer mein Schwiegervater) lagern. Das Nebengebäude steht ungefähr Luftlinie 5m und von Tür zu Tür ca.30m vom Wohngebäude entfernt. Finde hierzu leider keine verlässlichen Angaben, ob und wenn unter welchen evt. weiteren Auflagen dies möglich ist. Wenn jemand hierzu Erfahrungen hat, bzw. eine verlässliche Quelle wie es sich in diesem Fall verhält wäre ich für die entsprechende Info dankbar. Vielen Dank im Voraus Gruß Patrick Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted February 21, 2013 Share Posted February 21, 2013 § 13 Abs. 6 AWaffV Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.