micky123 Posted January 24, 2013 Share Posted January 24, 2013 hallo, kann mir jemand sagen ob es so etwas wie egun deutschland auch in Frankreich gibt. Ich suche speziell Vorderladerwaffen die vor 1890 gebaut wurden.(auch Hinterlader für die keine Einheitspatrone entwickelt war) In Deutschland habe ich das problem das dort die Revolver und die doppelläufigen Waffen 8Vorderlader) erlaubnispflichtig sind, während diese bei uns völlig frei sind. Wie kann ich von deutschen Besitzern so etwas kaufen und mir hochschicken lassen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Holländer Posted January 25, 2013 Share Posted January 25, 2013 Das gleiche thema gibt es auch in andere EU länder wie z.b. Belgien und die Niederlande. Ich hab schon viele hier wbk pflichtige waffen in die Niederlande verkauft, die da aber ab 18 frei sind. Der Niederländische Zoll hat ein standardschreiben in die Deutsche sprache, worin genau angegeben wird welche Waffen da frei erwerblich sind, und bestätigt wird das dafür keine Einführgenehmigung notwendig ist noch erteilt wird. Meine Behörde akzeptiert das und erteilt anstandlos den notwendige Ausführgenehmigung. Das reicht, damit kann der Deutsche verkäufer die Waffe abgeben. Du kannst m.e. zwei dinge machen: besorg dir von deine Franzözische Behörden ein derartiges schreiben(auf Deutsch oder begläubigt übersetzen lassen) und versuch's damit. Da aber leider viele Waffenbesitzer und Behörden hier übervorsichtig sind, muss dies nicht immer und überall akzeptiert werden. Es gibt bei beide gruppierungen immer wieder leute die nicht verstehen können das bestimmte waffen einfach frei erwerbbar sind ohne das der welt untergeht.... Dann geht's am einfachsten wie folgt: lass die Waffe an ein Deutsche Waffenhändler schicken, die der export für dich regelt. Der verkäufer kann dann die waffe auf der Waffenhandelsgenehmigung austragen lassen. Ich kann dir gerne per pn eine kontaktadresse von mein Buchsenmacher hier vor ort geben, der das recht günstig macht, auch weil unsere Waffenbehörde hier im Westerwald sich auskennt und keine unnötige Vorschriften erdenkt. Denk dran: nur deine Aussage das die Waffe bei euch frei ist, reicht nicht. Du musst schon fairerweise der verkäufer, Waffenhändler und Behörde die sicherheit bieten das dies rechtlich einwandfrei belegt ist. Wie gesagt, wenn du die Adresse von mein Buchsenmacher haben willst, einfach per pn fragen, ich bring euch dann in kontakt. adriaan Link to comment Share on other sites More sharing options...
micky123 Posted January 25, 2013 Author Share Posted January 25, 2013 Hallo, dafür erstmal danke. Ich sitze in Schweden. Werde das mit deutschen Waffen wohl am besten also über einen Büchsenmacher machen lassen. Kenne in HH einen guten. Aber gibt es in Frankreich größere online Geschichten bezüglich Waffenhandelns? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.