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IGNORED

Gastschütze sein- Schießbuch


Aylin

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Ach, ich hab jetzt keine lust das rauszusuchen... geh wo anders spielen.

Super Argument wenn man kein Beleg für so eine Aussage hat.

Mich würde schon auch interessieren wo das steht und gerne etwas dazulernen.

MfG Bratensaft

Geschrieben

@Piet-kun: hier muss ich Alzi und Bratensaft recht geben - Dir aber auch...ein klitzekleines bischen :rolleyes: Tatsächlich muss der Verein den Nachweis führen, aber nur für alle Mitglieder, die ihre WBK erst 3 Jahre oder weniger haben...

B)

einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre, nachdem diesem erstmalig eine Waffenbesitzkarte als Sportschütze erteilt wurde, führen

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__15.html

MfG: Steam

Geschrieben

Überbewerten sollte man so ein privates Schießbuch allerdings auch nicht. Ursprünglich waren die nicht als Nachweis für die Behörde, sondern für die eigene Leistungskontrolle gedacht. Manche sogar mit extra Grafiken, in die man Schußbilder malen kann.

Mit der Zeit hat sich rausgestellt, daß die Behörden auch die Schießbücher akzeptieren, wenn sie einen Nachweis haben möchten. Und für die Vereine ist es auch praktisch, müßten sie sonst doch oft irgendwelche Schreiben erstellen, daß Herr Sowieso noch Mitglied ist und regelmäßig kommt, etc. Ggf. noch mit Terminen aus dem Vereins-Schießbuch. Darauf hat die Behörde ein Anrecht, das private Schießbuch muß man nicht vorlegen.

Das Vereinsschießbuch führen wir hauptsächlich als Schießstandbetreiber. Die Geschichte mit den 3 Jahren nach WBK Ersterteilung kam später, irgendwann 2002 dazu.

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