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Waffenrichtlinie und Waffenarten


willireuter

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

Kann mir jemanand erklären warum es diese Waffenrichtline gibt und wieso diese Kategorien A bis D.

Was macht es für einen Sinn?

Wobei Kategorie A ja klar ist, aber der Rest? Sind die Genehmigungspflichtigen für Jäger und die Meldepflichttigen für Sportschützen oder wieso die Einteilung?

Geschrieben
Hi,

Kann mir jemanand erklären warum es diese Waffenrichtline gibt und wieso diese Kategorien A bis D.

Was macht es für einen Sinn?

Wobei Kategorie A ja klar ist, aber der Rest? Sind die Genehmigungspflichtigen für Jäger und die Meldepflichttigen für Sportschützen oder wieso die Einteilung?

Warum ????

Einteilung der Kategorien

beim Europäischen Feuerwaffenpass

6.8 Nach der EG-Waffenrichtlinie werden die Feuerwaffen in folgende Kategorien eingeteilt:

A Verbotene Feuerwaffen

B Genehmigungspflichtige Feuerwaffen

C Meldepflichtige Feuerwaffen

D Sonstige Feuerwaffen

6.8.1 Verbotene Feuerwaffen (Kategorie A)

6.8.1.1 Kriegsschusswaffen der Nummern 29 und 30 der Kriegswaffenliste

(Anlage zu § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen)

6.8.1.2 Vollautomatische Selbstladerwaffen

6.8.1.3 Schusswaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen

oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind

6.8.1.4 Pistolen- und Revolvermunition mit Expansivgeschossen sowie Geschosse für diese Munition

mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen von Personen, die zur Benutzung dieser

Waffen befugt sind

6.8.2 Genehmigungspflichtige Feuerwaffen (Kategorie B)

6.8.2.1 Halbautomatische Kurz-Schusswaffen und kurze Repetier-Schusswaffen

6.8.2.2 Einzelladerkurzwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung

6.8.2.3 Einzelladerkurzwaffen für Munition mit Randfeuerzündung mit einer Gesamtlänge unter 28 cm

6.8.2.4 Halbautomatische Lang-Schusswaffen,

deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen kann

6.8.2.5 Halbautomatische Lang-Schusswaffen,

deren Magazin und Patronenlager nicht mehr als drei Patronen aufnehmen kann und deren

Magazin auswechselbar ist oder bei denen nicht sichergestellt ist, dass sie mit allgemein

gebräuchlichen Werkzeugen nicht zu Waffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als

drei Patronen aufnehmen kann, umgebaut werden können

6.8.2.6 Lange Repetier-Schusswaffen und halbautomatische Schusswaffen mit glattem Lauf,

deren Lauf nicht länger als 60 cm ist

6.8.2.7 Zivile halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer

vollautomatischen Selbstladerwaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes

über die Kontrolle von Kriegswaffen ist

6.8.3 Meldepflichtige Feuerwaffen (Kategorie C)

6.8.3.1 Andere lange Repetier-Schusswaffen als die unter Nummer 6.8.2.6 genannten

6.8.3.2 Einzelladerlangwaffen mit gezogenem Lauf/gezogenen Läufen

6.8.3.3 Andere halbautomatische Lang-Schusswaffen als die unter den

Nummern 6.8.2.4 bis 6.8.2.7 genannten

6.8.3.4 Einzelladerkurzwaffen für Munition mit Randfeuerzündung ab einer Gesamtlänge von 28 cm

6.8.4 Kategorie D

Einzelladerlangwaffen mit glattem Lauf/glatten Läufen

6.8.5 Wesentliche Teile

Verschluss, Patronenlagerund Lauf als wesentliche Teile gehören jeweils zu der Kategorie,

in der die zugehörige Schusswaffe eingestuft ist.

Geschrieben

Hi Willi,

ich sehe das so:

Genehmigungspflichtig = zum Amt gehen, Waffe beantragen, Erwerbserlaubnis für diese eine Waffe bekommen, Waffe kaufen, Waffe anmelden/eintragen lassen

Meldepflichtig = Waffe kaufen, Waffe anmelden/eintragen lassen

Geschrieben
Hi Willi,

ich sehe das so:

Genehmigungspflichtig = zum Amt gehen, Waffe beantragen, Erwerbserlaubnis für diese eine Waffe bekommen, Waffe kaufen, Waffe anmelden/eintragen lassen

Meldepflichtig = Waffe kaufen, Waffe anmelden/eintragen lassen

Andere Länder andere Gesetze :

guggst Du hier für Österreich.

Geschrieben
Hi Willi,

ich sehe das so:

Genehmigungspflichtig = zum Amt gehen, Waffe beantragen, Erwerbserlaubnis für diese eine Waffe bekommen, Waffe kaufen, Waffe anmelden/eintragen lassen

Meldepflichtig = Waffe kaufen, Waffe anmelden/eintragen lassen

Also dann bekommt ein Sportschütze mit gelber WBK nur Kategorie C und D

Jäger mit Jagdschein oder Sportschütze mit grüner WBK Kategorei B,C und D

Richtig?

Geschrieben

nein, nicht richtig. wieso soll ein sportschütze mit gelber WBK keine einzellader-pistole kaufen können?

es geht hier mehr oder weniger um deliktrelevanz und "gefährlichkeit" von waffen. da spielen verschiedene faktoren wie schnelles nachladen, verdecktes führen usw. eine rolle.

mit jäger / sportschütze hat das aber nichts zu tun.

Geschrieben
nein, nicht richtig. wieso soll ein sportschütze mit gelber WBK keine einzellader-pistole kaufen können?

es geht hier mehr oder weniger um deliktrelevanz und "gefährlichkeit" von waffen. da spielen verschiedene faktoren wie schnelles nachladen, verdecktes führen usw. eine rolle.

mit jäger / sportschütze hat das aber nichts zu tun.

Kann man so sehen. Es handelt sich einfach um eine europäische Einteilung, welche natürlich von den deutschen Bestimmungen teilweise ausgehebelt wird, da hierzulande auch Waffen der Kategorien C und D genehmigungspflichtig sind und auch Waffen der Kathegorie D meldepflichtig. In unserem schönen Land gibt es daher de facto nur 2 Kategorien: Verboten und genehmigungspflichtig. Jetzt haben die Behörden aber das Problem, dass das "Nationale Waffenregister" kompatibel sein soll mit den europäischen Kategorien, weshalb sie dann in der dummen Lage sind, dass sie z. B. bei den Repetierlangwaffen und Schrotflinten die Lauflänge wissen müssten!

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