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IGNORED

mit der g17 in die schweiz und zuruck in die brd?


patty

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

Darf im Juli zu nem Wettkampf in die Schweiz (mein erster im Ausland)

Wie sehen da die aktuellen rechtlichen knackpunkte aus?

Was ist zu beachten?

Wie ist vorzugehen?

Europäischer FWP ist beantragt....

Geschrieben

Hallo,

mich würde mal interessieren wie das ist wenn man mit dem Flugzeug in die Schweiz fliegt.

Gebe ich das Sportgerät dann beim Zoll ab? Wird das wie ein Stück "Gepäck" behandelt und durch die Gegend geworfen?

Gruß

Geschrieben
Hier http://www.ejpd.admin.ch/content/ejpd/de/m...heit/ref_waffen am besten anfragen und du kriegst sicherlich die richtigen Infos.

Hallo Mühli,

Der Tipp war super, habe ganz schnell Antwort bekommen:

Von: xxx @fedpol.admin.ch

An: <

Betreff: AW: Ein- und Ausreise in die Schweiz mit einer Schusswaffe zu einer Sportveranstaltung

Datum: Mo., Jun. 4, 2012 07:23

Sehr geehrter Herr xxxx

Sie brauchen keine Einfuhrbewilligung schießsportlichen Wettbewerb teilnehmen zu können, wenn Sie am CH-Zoll eine schriftliche Einladung und den Europäischen Feuerwaffenpass, in dem die mitgeführte Waffe aufgeführt ist, vorweisen.

Mit freundlichen Grüssen

Zentralstelle Waffen

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Bundesamt für Polizei fedpol

Hauptabteilung Dienste

Abteilung Ausweise und besondere Aufgaben

Nussbaumstrasse 29, 3003 Bern

Tel. +41(0)31 322

Fax +41(0)31 324

www.fedpol.ch

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