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IGNORED

Waffenbaufbewahrung außer Haus...


Bertl1

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Geschrieben

Hallo,

gibt es eigentlich eine Vorschrift, die einem Sportschützen verbietet, seine Waffen nicht bei sich zu Hause, sondern in einem anderen bewohnten Haus aufzubewahren. Natürlich in einem separaten Waffenschrank, in dem auch nur die Waffen des Sportschützen sind. Auch den Schlüssel hierfür hat ausschließlich der Sportschütze. Der Waffenschrank steht nur aus Platzgründen in einem anderen Haus (ca. 10 km entfernt; beim Onkel, der einen großen Keller hat)?

Bitte um Hilfe!

Geschrieben

Solange Dein Onkel nicht in einem Schützenhaus oder in einer Schießstätte wohnt und das auch kein gewerblicher Keller ist, ist dazu nichts zu finden. Interessant könnte es nur bei Nachschauen werden. Aber dazu gab es hier ja schon einen Erfahrungsthread. Da waren die Waffen bei den Eltern, glaube ich. Ich bin mir da aber nicht mehr so ganz sicher.

Dein

Mausebaer

Geschrieben
gibt es eigentlich eine Vorschrift, die einem Sportschützen verbietet, seine Waffen nicht bei sich zu Hause, sondern in einem anderen bewohnten Haus aufzubewahren. Natürlich in einem separaten Waffenschrank, in dem auch nur die Waffen des Sportschützen sind. Auch den Schlüssel hierfür hat ausschließlich der Sportschütze. Der Waffenschrank steht nur aus Platzgründen in einem anderen Haus (ca. 10 km entfernt; beim Onkel, der einen großen Keller hat)?

Gude....

Nein, es gibt diesbezüglich meines Wissens nach keine Vorschrift. Mein SB hat mal versucht mir weiszumachen daß es Vorschrift wäre die Waffen am gemeldeten Wohnort aufzubewahren, konnte es aber aufgrund nicht vorhandener Vorschriften mir allerdings nicht beweisen!

Hoffe dir etwas weitergeholfen zu haben....

Gruß

Turrican

Geschrieben

Gibt es da nicht irgenwo einen Passus, dass der Waffenbesitzer jederzeit auf seine Waffen zugreifen können muss?

Also jederzeit die Räumlichkeiten betreten können muss?

Also Waffenschrank beim Onkel, Papa oder Kumpel aufstellen und dann nur Zugang haben, wenn dieser da ist, geht glaube ich nicht.

Gruß,

Wolfgang

Geschrieben
Gibt es da nicht irgenwo einen Passus, dass der Waffenbesitzer jederzeit auf seine Waffen zugreifen können muss?

Also jederzeit die Räumlichkeiten betreten können muss?

Also Waffenschrank beim Onkel, Papa oder Kumpel aufstellen und dann nur Zugang haben, wenn dieser da ist, geht glaube ich nicht.

Gude....

Das ist aber kein Hinderungsgrund! Wenn der Neffe einen Schlüssel zum Keller hat ist doch wieder alles im Lot!

Gruß

Turrican

Geschrieben
Gibt es da nicht irgenwo einen Passus, dass der Waffenbesitzer jederzeit auf seine Waffen zugreifen können muss?
Nein,

aber eine Pflicht, seine Waffen stets zugriffsbereit haben zu müssen, hätte schon interessante Implikationen, z.B. beim Fliegen. :dirol:

Also jederzeit die Räumlichkeiten betreten können muss?
Du darfst also niemals wo anders sein, auch nicht zum Schießen? :shok:
Also Waffenschrank beim Onkel, Papa oder Kumpel aufstellen und dann nur Zugang haben, wenn dieser da ist, geht glaube ich nicht.
Puh, wie verklickere ich das dann erst meinem Büchsenmacher, dass ich ständig an meine Waffe kommen können muß, die in seiner Werkstatt ist? :unsure:
Gruß,

Wolfgang

Ne Wolfgang,

ist alles so nicht. Interessant wird es erst, wenn die Waffen sowohl außerhalb von Wohnräumen als als auch Räumen nach § 14 AWaffV verwahrt werden, eine Nachschau nach § 36 Abs. 3 S. 2 WaffG erfolgen soll und der Hausrechtsinhaber zu den Nachschauern sagt: "Du kummst hier net rein."

Dieser Fall ist nämlich nicht vorgesehen. :blum:

Dein

Mausebaer

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