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IGNORED

Schießen im Ausland


Königstiger

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Geschrieben

Der Europäische FWP ist Personen- als auch Waffenbezogen. Insofern würde es mit einer geliehenen Waffe ziemlich kompliziert aussehen, weil dann auf Einfuhrseite (die CH-Grenzer) sich auf Art. Art. 25a WG, Art. 40 Abs. 3 WV berufen, in dem sinngemäss steht:

Stammt die Feuerwaffe aus einem Schengen-Staat ist, wird die

Bewilligung nur erteilt, wenn diese Waffe im Europäischen Feuerwaffenpass

aufgeführt ist. Die Bewilligung wird im Europäischen

Feuerwaffenpass eingetragen.

Eine vorübergehendes Verbringen in die CH ohne FWP (um das handelt es sich ja denn bei dir) dürfte wohl eher schwer werden....

Viele Grüsse

Uwe

Geschrieben

Alternative: Falls möglich, die Waffe in der Schweiz vor Ort bzw. am Wettkampf ausleihen mit der du die Wettkämpfe bestreiten willst und danach dem Besitzer wieder zurückgeben.

Geschrieben

Das hatte ich gerade erst. Wir fahren demnächst ins Ausland. Ein Kumpel hat sich eine Waffe mit Leihschein geliehen und ist gestern damit zur Behörde, um die in seinen EFP eintragen zu lassen. Der Sachbearbeiter wusste nicht ob das geht und wollte sich erkundigen. Heute hat er zurückgerufen und gesagt, das das nicht möglich ist.

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