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Waffenaufbewahrung


splindy

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Geschrieben

In einem kleinen Merkheft der Zeitschrift Visier zum Thema Waffenaufbewahrung, das dem August-Heft in diesem Jahr beigelegt war, ist zu lesen, dass für die Aufbewahrung nicht zwingend nur die eigene Wohnung in Frage kommt. Vielmehr sei, wie in meinem Fall, die sichere Aufbewahrung in einem anderen bewohnten Haus möglich, solange gewährleistet sei, dass unberechtigte keinen Zugriff haben.

So ist es bei mir: der Tresor steht bei meinen Eltern, der Schlüssel ist bei mir.

Laut dem Merkheft ist das nicht nur zulässig, vielmehr gebe es darüber sogar eine Entscheidung des VG Köln, die diese Rechtsauffassung unterstreicht.

Da meine Behörde trotz räumlicher Nähe zu Köln zum Einen dieses Urteil offensichtlich nicht kennt und zum anderen mir diese Art der Aufbewahrung verweigern will, hätte ich gerne Aktenzeichen und Originaltext dieses Urteils, um bei meiner Behörde eine kleine "Rechtsbelehrung" vollziehen zu können.

Kennt einer Details über das Urteil?

Bin für jede Info dankbar!!

Gruß

Splindy

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