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IGNORED

Pumpgun


Ranger17

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen

Habe mal eine Frage:

Kann ich eine Pumpgun auf die Gelbe WBK eintragen Lassen (Vielleicht mit einen gezogenen Wechsellauf )

Würde mich auf eine Antwort freuen

Michi 12

Geschrieben
Hallo zusammen

Habe mal eine Frage:

Kann ich eine Pumpgun auf die Gelbe WBK eintragen Lassen (Vielleicht mit einen gezogenen Wechsellauf )

Würde mich auf eine Antwort freuen

Michi 12

nein

Geschrieben
Habe mal eine Frage:

Kann ich eine Pumpgun auf die Gelbe WBK eintragen Lassen (Vielleicht mit einen gezogenen Wechsellauf )

Nein.

Und ich dachte, das wäre nun endgültig geklärt. Am besten zum Sachbearbeiter gehen und dort fragen...

Geschrieben
Das geht mangels Disziplin nicht. Hatten wir schon mehrfach.

Vergiß es, Ranger! No way!

Ach, die Disziplin wäre nicht wirklich das Probelm, aber es wäre eine ziemlich dreiste Umgehung des Willens des Gesetzgebers.

Wie übrigens auch bei den aktuellen Gerichtsurteilen zur Zulässigkeit der Gebührenerhebebung bei verdachtsunabhängigen Kontrollen der Aufbewahrung.

Aber: "Quod licet jovi, non licet bovi." Darum chancenlos. Aber das ist schon OT.

Geschrieben
Habe mal eine Frage:

Dieses Thema kommt mit schöner Regelmäßigkeit hier hoch, immer wenn das letzte Mal, wo angefragt wurde, nicht mehr zu sehen ist...

Die ausführliche Antwort: Repetier-Langwaffen mit glatten Läufen gehören nicht zu den in §14.4 genannten Waffen, die unter erleichterten Voraussetzungen auf Sportschützen-WBK erworben werden dürfen. Ein gezogener Lauf im Kaliber 12 gilt als "Sonderprofil" eines Flintenlaufs, daher gilt das auch für eine Slug-Flinte. Es wird hier zwar ein unsinniges Verbot durchgesetzt, aber Stand der Dinge ist es nunmal. Wollte man sich unter Haarspalterei die Slug-Gun doch noch besorgen und hätte einen glatten Wechsellauf, dann würden Tatsachen die Annahme begründen, man hätte sich eine Waffe herstellen wollen, für die man weder Erwerbs- noch Besitzberechtigung besitzt. Das ist dann im nächsten Schritt für die Ordnungsmacht ein Grund die Zuverlässigkeit in Frage zu stellen und die erteilten waffenrechtlichen Erlaubnisse zu widerruffen.

Blöde Idee.

Verbandsbescheinigung besorgen und VRF ganz normal auf "grün" eintragen.

Achja, Teilst Du Dein Account, Ranger17 oder unterschreibst Du nur zur Verwirrung mit Michi 12

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