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IGNORED

2/6 bei Erbschaft


A-9

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Geschrieben

Ich verstehe die Problematik nicht ganz?

Fakt ist: Die Waffe wurde als Erbwaffe eingetragen auf Gelb (somit auch Mun.erwerb).

Wenn das nun vom Amt falsch war/ist und irgendjemand irgendwann damit ein Problem hat, wird sie eben auf einer anderen WBK eingetragen.

Mun.erwerb sollte dann ja wohl kein Problem sein.

Also: Wo ist das Problem?

Geschrieben

Die ausschließlich grüne Erben-WBK nach § 20 WaffG ist der Normalfall, um sich geerbte Waffen eintragen zu lassen und für noch nicht zuvor Berechtigte auch der einzige Weg, die Erbwaffen dauerhaft - wenn auch blockiert - behalten zu können.

Wenn der Erbe aber bereits Berechtigter ist (und insofern auch nicht von der Blockierregelung betroffen ist), kann er die Waffen natürlich auch als solcher erwerben und wie hier z.B. bei Eintrag auf gelbe WBK eine MEB dazu nutzen. Nutzt er sein Bedürfnis als organisierter Sportschütze nach § 14 WaffG, "verschenkt" er natürlich andererseits andere Erwerbsmöglichkeiten, da er dann die 2/6-Regel beachten muss. Die Eintragung von Langwaffen in die gelbe WBK ist aber bei zwei Erbwaffen wiederum kostengünstiger als die Ausstellung einer zusätzlichen grünen Erben-WBK. Bei (mehrschüssigen) Kurzwaffen kostet die Erwerbserlaubnis zumeist genausoviel wie die Ausstellung einer WBK und die MEB muss in der grünen WBK normalerweise extra bezahlt werden.

Letztendlich also eine reine Abwägungssache, was im Einzelfall besser ist.

Geschrieben

Also bei mir gabs nichts abzuwägen (zumindest von meiner Seite aus nicht).

Meine SB´ine hat gleich meine gelbe verlangt und eingetragen...

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