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IGNORED

Querflinte 12/70 und gelbe WBK


chaipur

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

OK, fangen wir mal mit einem blöden Spruch an:

Fragen kostet nichts, nur manchmal sind die Antworten genausoviel wert, wie man dafür bezahlt hat...

Eine Querflinte ist eine zweischüssige Einzellader-Langwaffe mit glatten Läufen. Hat sie nicht den Lilien-Stempel, so soll daraus kein Weicheisenschrot verschossen werden, sondern nur Blei.

Ein Sportschütze darf eine solche Waffe erwerben, ohne Nachweis des Bedürfnis', wenn er eine Gelbe WBK nach dem aktuellen 14.4 hat. Er darf sie auch nach §12 ausleihen. Welche Erwerbsgrundlage dabei der Überlasser/ Leihgeber hat, ist egal, solange der Erwerber/Leihnehmer eine oder mehrere Berechtigungen für Erwerb & Besitz von Schusswaffen hat.

Kurz mal nachfragen ist OK. Allerdings würde ich mich auf gar keinen Fall auf die Rechtsberatung in WO berufen, das gibt bei der Ordnungsmacht dann hässliche Lachkrämpfe.

Warum ich und die Anderen hier trotzdem antworten, um Dir die Arbeit abzunehmen ? Weil wir hoffen, daß irgendsonst ein Suchender über eine richtige Antwort stolpert.

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