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IGNORED

Waffenpass Ausstellung


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Hallo,

weiss jemand wie lange sich die Behörde lt. Gesetz

zur Ausstellung eines Waffenpasses Zeit lassen kann/darf?

Und ja: die Vorraussetzungen habe ich erfüllt, bzw.

den Zweck auch und auch der Nachweis ist da...

Danke und Gruss

hi

6 monate

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Grundsätzlich ja, außer das Verschulden der Verzögerung liegt nicht bei der Behörde, z.B. ausführliches Ermittlungsverfahren bei dem Dritte (Sachverständige) eingeschaltet werden.

Hab gerade das Problem bei der Erweiterung meiner WBK, da hat die Behörde meinen Devolutionsantrag abgelehnt obwohl die Bearbeitungsdauer über den 6 Monaten lag, abgelehnt.

mfg

Dragon08

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Grundsätzlich ja, außer das Verschulden der Verzögerung liegt nicht bei der Behörde, z.B. ausführliches Ermittlungsverfahren bei dem Dritte (Sachverständige) eingeschaltet werden.

Hab gerade das Problem bei der Erweiterung meiner WBK, da hat die Behörde meinen Devolutionsantrag abgelehnt obwohl die Bearbeitungsdauer über den 6 Monaten lag, abgelehnt.

mfg

Dragon08

Ja, ja.. kenne das mit der BH.. hatte unlängst auch zieml. Probs mit denen... gegen den Referenten hat dann das BAK ermittelt usw.. denke darum sind diese jetzt "so freundlich" zu mir und lassen mich halt warten.. Zum Thema Gerechtigkeit in Österreich.. die Behörden (nicht alle) lassen dich schon ihre "Macht" spüren usw.. manchm. denke ich wir sind hintern ehem. Vorhang...

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