Bull298 Posted May 14, 2011 Share Posted May 14, 2011 Hallo Zusammen, ich stell jetzt wahrscheinlich eine Frage die schon tausend mal gestellt wurde. Darf ich, in Deutschland, meine neu erworbene Waffe vom Verkäufer zur mir nach hause transportieren ohne eintrag in die WBK(gelb)? Ich habe mir einen Enfield-Karabiner ersteigert und der Verkäufer wohnt nicht weit weg. Jetzt dachte ich Waffe holen, einsperren und dann eintragen lassen. Greetings Bull Link to comment Share on other sites More sharing options...
ChristianS Posted May 14, 2011 Share Posted May 14, 2011 In welchem Land wohnst du ? Österreich ? Gut das Bull298 die Editfunktion noch gefunden hat, und sich als Dt.er geoutet hat ! sonst hätte ich Bull298 für,n Östreicher gehalten ,wäre aber auch nicht schlimm gewesen ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
raging.bull Posted May 14, 2011 Share Posted May 14, 2011 Für Deutschland: Du kaufst die Waffe von einem Händler oder Privat und bekommst eine Rechnung oder Kaufvertrag. Die Waffe nehme ich generell mit, gehe gleich auf den Stand zum testen und lasse sie danach eintragen. Wenn ich eine Waffe zum Probeschießen mit nehme ist sie ja auch nicht eingetragen bei mir. Ich lasse mir von Privat immer eine Kopie der WBK mitgeben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Bull298 Posted May 14, 2011 Author Share Posted May 14, 2011 DANKE für die schnelle Antwort!!! Das wollte ich hören Greetings from a other Bull Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted May 17, 2011 Share Posted May 17, 2011 Wenn der Waffenhändler Deine gelbe WBK in den Pfoten hat, muss er darin auch die erfolgte Überlassung eintragen. Du hast dann zwei Wochen Zeit, diesen Erwerb schriftlich bei Deiner Waffenbehörde anzuzeigen und die Waffenbesitzkarte zur amtlichen Registrierung der Waffe vorzulegen. Ansonsten kann die Waffe nach erfolglosem Testen innerhalb der Zwei-Wochen-Frist auch wieder rücküberlassen werden. Wenn ein Händler die Überlassung bereits der Waffenbehörde mitgeteilt hat, sollte man dieser dann aber auch Bescheid geben. Sonst kommt von dort irgendwann ein böser Brief wegen Fristüberschreitung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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