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IGNORED

Zusätzlicher Verein/Verband - wieder 1 Jahr warten?


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Geschrieben

Hallo,

ich bin Mitglied in einem Verein, der dem DSB angehört und habe bereits eine WBK.

Nun möchte ich einem weiteren Verein beitreten, den dem BDMP angehört.

Muß ich in dem neuen Verein auch wieder 1 Jahr Mitglied sein, bevor ich beim neuen Verband ein Bedürfnis beantragen kann?

Vielen Dank!

Geschrieben

Ich weiß leider nicht wie der BDMP es handhabt, ich selbst bin als DSB/RSB - Mitglied nun einem BDS-Verein beigetreten und hier sind lediglich 4 Monate Zugehörigkeit zum BDS gefordert, wenn zuvor ein Jahr Aktivität in einem anderen Verband gegeben war.

Danach kann das erste Bedürfnis beantragt werden.

BTW, die BDS - Disziplinen machen einen Riesenspaß, kann das nur wärmstens empfehlen wenn man die Möglichkeiten dazu hat.

T

Geschrieben
Muß ich in dem neuen Verein auch wieder 1 Jahr Mitglied sein, bevor ich beim neuen Verband ein Bedürfnis beantragen kann?

Nein.

Bei Eintritt in eine SLG des BDMP e.V. mit "Vor-Dienstzeit" in einem anderen nach § 15 WaffG anerkannten Schießsportverband und anerkannter Sachkunde/bereits vorhandener WBK genügt eine Mitgliedsdauer von 4 Monaten im BDMP e.V. verbunden mit der Teilnahme an mindestens 2 Trainingsterminen.

Danach kann die Erteilung einer Bedürfnisbescheinigung kostenfrei über den jeweiligen Landesverband beantragt werden.

CM

Geschrieben
Muß ich in dem neuen Verein auch wieder 1 Jahr Mitglied sein, bevor ich beim neuen Verband ein Bedürfnis beantragen kann?

Ich sage mal JEIN!

Grundsätzlich gilt die Regel den einen Jahres. Es gibt aber auch, wie oben schon geschrieben einige Verbände/Landesverbände, die da eigene Regeln bei "bereits vorbelasteten Schützen" eigeführt haben. Hier sind die oben genannten 4 Monate, sowie die mir auch bekannten 6 Monate Wartezeit zu nennen. Grundsätzlich sollte ein kurzer Anruf bei dem für dich zuständigen Landesverband die Frage für deine persönliche Situation klären. Ggf. sind nämlich neben den üblichen Formularen noch weitere Erklärungen in solchen Fällen dem Bedürfnisantrag beizufügen.

Also: Einfach mal kurz beim LV fragen!

Gruß

Frank

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