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IGNORED

Entzug der roten WBK aufgrund von Behördenfehler - kein Schadensersatz!?


Trollo

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Hallo zusammen,

bei uns im Kreis wurden vielfach rote WBKs ausgegeben deren Sammelthema auf einmal nicht mehr zulässig sein soll. Die Themen wären zuweit gefasst. Gut, ich möchte gar nicht abstreiten, dass mein Thema weit gefasst ist und dies soll auch gar nicht Thema dieses Threads werden. Mir geht es vielmehr darum, das die Behörde zugibt zumindest mündlich Fehler gemacht zu haben aber der Schaden alleine an mir hängen bleiben soll. Der betreffende Sachbearbeiter wurde versetzt und hatte ein Verfahren angehängt bekommen. Mein Fall des unzulässigen Sammelthema kommt nun vielfach vor. Die Kosten für WBK und Expertise sollen nun alleine an mir hängen bleiben. Zudem entsteht mir ein Verlust dadurch, das ich den Kaufpreis meiner Waffen wohl kaum wieder erlösen kann.

Der Antrag meiner roten WBK ist ewig gelaufen und es wurde immer wieder gesagt es wird geprüft. Anscheinend doch nicht und ich soll nun der Leidtragende sein.

Mir wurde gesagt ich könnte ein neues Sammelthema definieren worunter die meisten meiner Waffen aufgrund der Vorgaben nicht fallen werden.

Was kann ich machen? Fakt ist das Thema ist wirklich nicht perfekt. Aber wie kann ich meinen Altbestand retten? Wie sieht es mit Schadensersatz aus? Eigentlich ein Skandal das vielfach unzulässige Erlaubnisse rausgegeben wurden und dies auf diese Weise unter den Teppich gekehrt werden soll.

Hoffentlich kann mir jemand helfen.

Danke und beste Grüße

Trollo

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Mein Beileid, das ist eine riesen Schweinerei!

Hier haben wir das Thema bereits angesprochen: Verständnisfrage vom Sammelänfanger (ab Beitrag #33)

Möglicherweise hat das etwas mit den Vorbereitungen zum Waffenregister zu tun, dass da jetzt die Daten irgendwo konzentriert zusammenlaufen und die Erteilungspraxis durch das zust. Ministerium "von oben" kritisiert wird.

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In welcher Weise hast Du denn Dein Sammelthema als kulturhistorisch bedeutsam begründet ?

Wenn schon bei Antragstellung das Gutachten eines Waffensachverständigen vorgelegt wurde, kannst Du Dich darauf berufen. Die Waffenbehörde müsste Dir dann mit einem Gegengutachten schlüssig darlegen können, dass das Gutachten falsch ist. Diese Kosten und vor allem das Risiko am Ende als doof dazustehen wird sie aber niemals auf sich nehmen.

Aber auch ansonsten wird sich die Behörde schwertun. Zur Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes muss sie sich schon auf arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung, unrichtige Angaben oder Deine Kenntnis der Rechtswidrigkeit berufen können. Ansonsten hat sie im übrigen nur ein Jahr Zeit für die Rücknahme und sie muss Dir bei einem schutzwürdigen Interesse, das ich hier ganz klar sehe, auf Antrag auch einen Vermögensausgleich gewähren ! Siehe hierzu dies:

http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/48.html

So wie ich das sehe, hast Du einen guten Stand. Viel Erfolg ! :icon14:

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Das passiert immer wieder. In einem noch laufenden Einzelfall in Nordrhein-Westfalen (Gottlob war es ein Einzelfall und wird wohl auch einer bleiben) wurde einem Sammler mit herkömmlich formuliertem Thema sogar ein Strafverfahren wegen "illegalen Waffenerwerbs" angehängt; es ging darum, welche "Hilfsordonannzwaffen / Beutewaffen" er mit welchen Nachweisen hätte erwerben dürfen.

In einem anderen laufenden Fall in Süddeutschland geht es um die angemessene (und für den betroffenen Sammler noch tragbare) Neuformulierung eines bei Erteilung recht weit und vielleicht etwas "schlau" formulierten Sammelgebiets, um einen von der Behörde erwogenen (= angedrohten) Widerruf abzuwenden.

So oder: die beiden anderen zitierten Urteile, nämlich des VG Düsseldorf und (in 2. Instanz) des OVG Nordrhein-Westfalen zeigen deutlich, welche eklatanten Fehler der Sammler oder sein Bevollmächtigter im Prozess gemacht zu haben scheinen. Ich kann - gerade als Waffenrechtler - Michels Rat also nur voll unterstreichen. Sofort Fachmann beauftragen und ihn die Verhandlungen mit der Behörde führen lassen. Außerdem zur Unterstützung einen Sachverständigen zuziehen.

Carcano

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