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IGNORED

Genehmigung für Kat. A Waffen


ph_stip

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Hat von euch schon einmal jemand die Genehmigung für Kat. A Waffen beantragt (z.B. PumpGun)?

Hat schon einer Erfolg gehabt?

HI, dafür brauchst du aber mehr als eine gute Begründung.. vor allem, für welche Zwecke, warum, wieso, usw.. usw.. ist nicht so einfach,

und diese Bewilligung macht nicht die BH oder das Magistrat..

Sollten das dann Waffen sein die unters Kriegsmaterial fallen muss du das über das BMflV beantragen und das BMI muss zustimmen- also nicht soooo einfach...

Gruss Rudi

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Bei Kat.A Waffen muss man zwischen verbotenen Waffen (§17) und Kriegsmaterial (§18) unterscheiden.

Kriegsmaterial wird vom Bundeministerium für Landesverteidigung genehmigt, das BMI hat mehr oder minder ein "Stellungsnahmerecht" dazu. Es handelt sich hierbei um eine Ausnahmebewilligung.

Verbotene Waffen (Pumpgun, Schalldämpfer, ..) werden von der lokal zuständigen Waffenbehörde genehmigt. Diese werden auch in eine Waffenbesitzkarte bzw. Waffenpass eingetragen.

Bei entsprechender Begründung sollten beide Arten von Bewilligungen möglich sein, allerdings sind die Maßstäbe mittlerweile sehr hoch gelegt. Es kann möglich sein, dass ein Gang zum VwGH vonnöten sein wird, um eine derartige Bewilligung durchzusetzen. Insbesondere bei Ausnahmebewilligungen, da die anschließende Instanz gleich der VwGH ist. Bei verbotenen Waffen geht es über den "normalen" Instanzenweg noch von der (sofern zutreffend) Bezirkshauptmannschaft zur Sicherheitsdirektion.

Um weiterführende Informationen geben zu können, solltest du dein Anliegen etwas präzisieren.

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Ich würde mich sehr für eine Pumpgun interessieren.

Die Aufteilung der Zustandigkeiten (BMflV und Bezirksbehörde) ist schon einmal eine wichtige Information.

Ich spiele wirklich mit dem Gedanken eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Hat das von euch schon einmal versucht bez. Pumpgun?

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Die Aussicht auf eine Ausnahmebewilligung für Kriegsmaterial oder Verbotene Waffen sind so gut wie null.

Davor fallen Weihnachten,Ostern und Silvester an einen Tag zusammen.

Ohne Vitamin B, und/oder einen guten Anwalt der sich detailgenau sich im Waffg auskennt kannst das zur gänze vergessen.

Ich kenne einen der eine Ausnahmebewilligung hat,das ganze Prozedere hat zwei jahre gedauert,natürlich nur mit Vitamin B, einigen Besuche der Polizei und einer Stellungnahne warum er ausgerechnet einen Garand haben möchte hat er die auf einen 9seitigen Brief der ihm sein Anwalt geschrieben hat bekam dann der Bescheid das er einen M1 Garand Genemigt bekommen hat mit dem Zusatz das der Bescheid jederzeit wieder aufgehoben werden kann.

gekostet hat das ganze um die 600 euro,auch wenn der bescheid negativ ist sind Gebühren von 190 euro der Behörde zu überweisen.

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Ich würde mich sehr für eine Pumpgun interessieren.

Lt. VWGH Urteil stellt das sportliche Schießen kein berechtigtes Interesse am Besitz einer verbotenen Waffe dar, das Erben einer solchen Waffe ebenfalls nicht. Eine Möglichkeit die als Begründung in Frage kommt (wie auch bei Kriegsmaterial) ist das sammlerische Interesse aus waffentechnischer bzw. waffenhistorischer Sicht - also man hat eine besondere Sammlung besitzt oder ein Museum betreibt. Weiters haben auch gerichtlich beeidete Sachverständige im Rahmen ihrer Tätigkeiten sogar sehr leicht die Möglichkeit Ausnahmegenehmigungen für Pumpen, Schalldämpfer, Maschinenpistolen usw. zu bekommen. Wenn man einmal das "berechtigte" Interesse belegen kann hat man aber noch lange keine Ausnahmegenehmigung, die Behörde kann im Rahmen der Ermessensentscheidung unter Berufung auf diverse VWGH Urteile dennoch den Antrag ablehnen.

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hi

im prinzip ist jeder satz zu viel

vergiss dass

wie schon oben gesagt:

wenn du ned gerichtlich beeideter waffensachverstaendiger bist (davon gibts glaub ich zwei in AT) oder am ende einer militaerischen bilderbuchkarriere stehst wo du nimmer genug platz am jacket hast um deine ganzen orden unterzubringen oder sonst supe-dupa tolle beziehungen ins BMI oder ins BMLV hast dann kannst das ganze vergessen

eine minimale restchance besteht fuer sammler die schon alle waffen ihres sammelgebietes besitzen und wo jetzt nur noch eine verbotene waffe zur komplettierung der sammlung fehlt. mit viel jammern und im richtigen bundesland besteht da evt eine kleine chance ..

ansonsten aussichtslos

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in Österreich gibt es schon weit mehr als nur zwei Sachverständige :P

hi

ja, vermutlich

aber ich hoere halt immer nur von zweien die ein entsprechendes privates arsenal aus vollautomaten waffen zuhause haben

sind eh dieselben die immer wieder in den medien sind

von den andern hoert man(n) halt zumindestens nichts ..

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Schonmal daran gedacht dass nicht alle Besitzer von vollautomatischen Waffen darauf heiß sind, dass jeder ihren Namen kennt?

Grundsätzlich nochmal: es ist möglich, mit entsprechender Begründung. Bitte bei fachlich darauf spezialisierten Anwälten schlau machen, oder selber Judikatur wälzen.

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  • 3 Wochen später...
Hat von euch schon einmal jemand die Genehmigung für Kat. A Waffen beantragt (z.B. PumpGun)?

ja

Hat schon einer Erfolg gehabt?

nein - konnte den bedarf nicht rechtfertigen. kenne auch keinen pers. der nach 1996 eine pumpe auf diesen offiziellen und legalen weg kaufen konnte.

gruß

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