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IGNORED

Mindestalter Waffensachkundelehrgang/Prüfung


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Da das aber nicht der Fall ist, sind diese Gedankengänge eindeutig falsch.

In der gesetzlichen Festlegung zum Umfang der Sachkundeausbildung und zur Überprüfung der Sachkunde wird keine Unterscheidung zwischen Gross- und Kleinkaliber getroffen. Die Begriffe erscheinen in keiner Definition oder Kommentierung zur Sachkunde.

Lediglich die Waffenarten sind als Kurz- (Pistole/Revolver) und Langwaffen (Büchse/Flinte) näher definiert.

Wenn also ein(e) 14-jährige(r ) Teilnehmer(in) an einer Waffensachkundeausbildung erfolgreich teilnimmt und mit den vorgegebenen Waffenarten (KK-)Pistole, -revolver und -Büchse sowie mit der Flinte die Befähigung zur sicheren Handhabung und eine ausreichende Schiessfertigkeit in der Prüfung nachweist, sehe ich keinen Hinderungsgrund hier eine vollwertige Sachkunde ohne Einschränkungen zu bescheinigen.

CM

Da gibt es bei uns aber das Problem das man erst zu einem Sachkundelehrgang zugelassen wird, wenn man das 18.Lebensjahr vollendet hat!

Ich habe in 2010 den Lehrgang gemacht, da hatten wir einen 17-jährigen Jungschützen dabei, der versehendlich zum Lehrgang zugelassen wurde und ihn auch durchziehen durfte, die Prüfbescheinigung wird ihm aber erst mit 18 ausgehändigt!

Siehe auch die Ausschreibung z. B. aus Verden im Anhang!

LehrgAuschr11.pdf

Da wir alle dem NSSV angehören siehe auch hier:

http://www.nssv-hannover.de/ausbildung/html/sachkunde.html

Geschrieben

Dann soll der Betreffende sein WSK bei einem anderen Anbietr absolvieren. Er kann sie auch in Hessen, By, HH oder Meck-VoPo machen - als Beispiele.

Geschrieben
Wenn da natürlich steht Kurzwaffen und Repetierer KK - tja, was soll der SB dann machen?

Die gesamte WSK ablehnen, weil sie nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dann wäre bald Schluss mit dem

Unfug die WSK nach Waffenart und Kaliber zu beschränken.

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