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IGNORED

Wie lange muss man Kaufverträge aufheben ?


ph_stip

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Geschrieben

Hallo an alle

Kann mir jemand sagen wie lange wir in Österreich Kaufverträge für Kat. B und C Waffen (die ich bereits verkauft habe) aufheben müssen ?

Bin beim suchen leider nicht fündig geworden.

Danke

Geschrieben
Gar nicht.

nun nur gut das ich das nicht gemacht habe!

den auch 10 jahre nachdem ich was gekauft, später verkauft habe, alles ordnungsgemäss der behörde gemeldet habe, wollten die teile bei mir ausgraben.

nur gut das ich alles da hatte, mit brief und siegel von der behörde, das ich es gemeldet habe

besser zulange als zu kurz.

und wen du kein händler bist, dann fallen einige blatt papier nicht ins gewicht

dvc

schrifti

Geschrieben
nur gut das ich alles da hatte, mit brief und siegel von der behörde, das ich es gemeldet habe

Da reden wir aber von einer Anzeige gem. § 28 (2) WaffG 1996.

Das ist kein Kaufvertrag, danach wurde gefragt. Und der Kaufvertrag geht außer die Vertragspartner keinen etwas an. Schon gar nicht die Waffenbehörde.

Geschrieben
. . . Und der Kaufvertrag geht außer die Vertragspartner keinen etwas an. Schon gar nicht die Waffenbehörde.

Dient aber letztendlich als Beweis, auch wenn man sein Unschuld nicht beweisen muß, ist es immer gut, wenn man wichtige Schriftstücke aufhebt.

Geschrieben

Die Anzeige gemäß § 28 (2) WaffG 1996 hat schriftlich sowohl vom Veräußerer als auch vom Erwerber bei der für den Erwerber zuständigen Behörde zu erfolgen.

Idealerweise gemeinsam auf einem Dokument, selbstverständlich sollte man sich eine Kopie davon aufbewahren.

Nochmals: Die Frage war ob es notwendig ist, einen Kaufvertrag aufzubewahren. Diese Frage ist mit Blick auf das WaffG 1996 klar mit nein zu beantworten.

Geschrieben

hi

hier ist zwischen kat B und kat C zu unterscheiden

kat B:

hier ist eine meldung an die behoerde verpflichtend und selbstverstaendlich sollte man sich diese meldung inkl. postaufgabeschein aufheben um beweisen zu koennen dass sie durchgefuehrt wurde

kat C:

hier ist dem VERkaeufer seitens der behoerde nur vorgeschrieben sicherzustellen dass er an jemanden ueber 18 jahre verkauft. alle anderen geforderten eigenschaften des kaeufers (zb kein waffenverbot) kann der private verkaeufer garnicht pruefen, er erhaelt diesbezueglich von der behoerde aufgrund des datenschutzgesetzes keine auskunft. auch der verkauf an nichtoesterreicher ist im WaffG betreffend kat C (und D) nicht geregelt. solange mir als verlaufer daher nichts einschlaegiges auffaellt bin ich nicht verpflichtet den kaeufer nach seiner staatsangehoerigkeit zu fragen.

den VERkaeufer trifft auch keine verpflichtung daten des kaeufers zu erheben oder aufzubewahren

noch weniger einen allfaelligen kaufvertrag ..

daher:

bei kat B:

meldung machen und diese aufbewahren

bei kat C:

nix

bei kat D:

noch weniger als das ..

Geschrieben
Dient aber letztendlich als Beweis, auch wenn man sein Unschuld nicht beweisen muß, ist es immer gut, wenn man wichtige Schriftstücke aufhebt.

hi

vertraege die garnicht gefordert werden sollte man weder abschliessen noch aufbewahren

je mehr leut das tun destomehr neigt die behoerde dazu das als "standard" anzusehen

und so schnell kannst garned schauen ist es eine verpflichtende vorgabe

machst du auch kaufvertraege wenn du einen alten monitor oder einen anzug verkaufst ..?

Geschrieben
machst du auch kaufvertraege wenn du einen alten monitor oder einen anzug verkaufst ..?

Sicherlich hast Du recht, was die Sachlage in Ösiland angeht, aber hier in D ticken die Uhren etwas anders, was Waffen betrifft.

Das kann man mit alten Monitoren oder Anzügen nicht vergleichen. Ich wollte auch nur meine Meinung dazu bekunden, wenn das von Eurer Seite nicht gewollt ist, dann lass ich´s halt.

Geschrieben
Sicherlich hast Du recht, was die Sachlage in Ösiland angeht, aber hier in D ticken die Uhren etwas anders, was Waffen betrifft.

Das kann man mit alten Monitoren oder Anzügen nicht vergleichen. Ich wollte auch nur meine Meinung dazu bekunden, wenn das von Eurer Seite nicht gewollt ist, dann lass ich´s halt.

hi

meinung haben ist immer gut

wollt dir ned auf die fuesse latschen mit meiner aussage

und das die uhren bei euch anders laufen ist leider auch fact

tatsache ist aber auch dass eine gesetzsentwicklung immer eine frage der allgemeinen akzeptanz ist

wenn alle immer alle kaufvertrage aufheben obwohl das nicht im gesetz verlangt wird

alle immer die daten von kaeufern notieren obwohl es nicht vorgeschrieben ist

dann wird das irgendwann mal vorschrift

und ja, ich weiss dass manche das fuer in ordnung halten

und gerne diese daten fuer die behoerde bereithalten wuerden

aber ANDERE damit in geislehaft zu nehmen und sie quasi dazu anzuhalten auch so zu handeln ist halt bullshit finde ich

hier bei uns in AT waren anafnags des jahres die schergen von der staatssicherheit unterwegs um alle besitzer von AK-47 geradezueglern aelteren baujahres zu besuchen weil es da wohl gewisse ..... exotische ....... umbauten gegeben haben soll. man ist sich ned ganz einig ob die in rumaenien schon so exotisch vom band gefallen sind oder ob da die besitzer was dran optimiert haben ...

die sind brav mit ausdruck aus dem waffenbuch der haendler unangemeldet vor den tueren der besitzer gestanden und wollten das teil sehen

und - ueberraschung - die meisten hatten es nimmer

angeblich ist da rhetorisch massiv druck ausgeuebt worden dass sich der ehemalige eingetuemer doch besser erinnern sollte an wen er verkauft hat. solange bis die betroffenen sich beschweren gegangen sind und der ganze spuck war blitzschnell wieder vorbei

daher:

achte das gesetz, aber geh nie zu deinem fuersten wenn er dich nicht gerufen hat ...

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