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IGNORED

Schakunde Pflicht für GK


TheNoob

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

Ich habe ein neues Schild bei uns am Stand gesehen das ausdrücklich drauf hinweist das keiner mit einer Erlaubnispflichtigen Waffen schießen darf der keine Sachkunde vorweisen kann. So nun schön und gut nur etwas macht hier für mich keinen Sinn im Schießbuch muss ich doch 18 Termine mit einer erlaubnispflichtigen Waffe ablegen um an eine WBK zu kommen + 1 Jahr + Sachkunde...

Gilt das nur für Gastschützen oder habe ich da einen Knoten in der Logik, und verstehe das irgendwie nicht.

Ist das irgendwo im Gesetz verankert oder eine "Hausregel"

Danke

theNoob

Gast solideogloria
Geschrieben

Das ist einfach nur ein Fall von Pipi im Kopf.

Geschrieben

:rolleyes:

Frag doch einfach mal den zuständigen Menschen, Vorstand, Sportwart, Standaufsicht etc.

Das ist einfach nur Hausgemachter Schwachsinn, von depperten Leuten, wahrscheinlich über 60 und D*B...

Geschrieben

Das ist blödsinn, das Gesetz sieht das nicht vor.

§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese...

(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer

Schießstätte (§ 27) schießt.

Darüber hinaus kann er Verein natürlich eine interne Regelung aufgrund von Unfällen getroffen gaben.

Aber im Gesetzt steht nichts darüber das derjenige eine Sachkunde haben muss.

Wenn das so wäre müsste ja jeder erstmal die Sachkunde ablegen und wenn ihm dann der Schießsport nicht gefällt hätte er das Geld zum Fenster raus geschmissen.

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