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IGNORED

Herausgabeanspruch gegen säumigen Büchsenmacher durchsetzen


wobbler

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ein Fall mit einer Frage zu meiner Orientierung:

Vor über drei Jahren habe ich einen Blueprint-Job bei einem Büchsenmacher in Auftrag gegeben und ihm eine Waffe, für die ich kurz zuvor EUR 1.200,- bezahlt hatte, übergeben. Der Büchsenmacher kam nicht zu Potte. Es wurden tausend Zusagen mündlich gemacht, Termine genannt aber nie eingehalten. Die Kommunikation war schiwerig, meistens gab es keine Antworten. Ein erstes Einschreiben wurden nicht angenommen.

Nun habe ich eine Leistungsaufforderung mit einmonatiger Frist per Einschreiben mit Rückschein gestellt. Diese wurde auch angenommen. Die Frist lief ohne erkennbaren Erfolg ab. Daraufhin habe ich per Einschreiben mit Rückschein die Herausgabe der Waffe mit einmonatiger Fristsetzung gefordert und ohne Obligo für mich höchst hilfsweise die Erledigung der Ansprüche gegen einmalige Zahlung von EUR 600,- angeboten, dann kann er die Waffe behalten und ist mir nichts mehr schuldig. Auch dies wurde zugestellt. Es erfolgte aber keinerlei Reaktion.

Abgsehen davon, dass dies schlechter Stil ist, sieht es wohl so aus, dass "Herausgabe" heißt, ich kann die Waffe abholen. Meine Anfahrt ist über 300km. Der Büchsenmacher verbittet sich aber jeden Besuch ohne Terminabsprache. Nach meiner Erfahrung mit dem Büchsenmacher ist nicht auszuschließen, dass er linke Touren machen wird, um die Herausgabe zu verzögern. Ich befürchte aus Erfahrung, dass eine Terminvereinbarung nur dazu dienen wird, dass er weiß, wann er mit fadenscheiniger Ausrede nicht da zu sein hat. Sein Wort ist nichts wert. Welche Vorwände könnte er denn gebrauchen, um die Waffe nicht herauszugeben?

Wie würdet ihr vorgehen, um den offensichtlich linken Kameraden zu packen?

Gast solideogloria
Geschrieben

Der Büchsenmacher soll den Termin machen. Dann hat er dazusein.

Argumente gegen die Herausgabe können teilweise erbrachte Leistungen sein, die du noch zu zahlen hast.

Geschrieben
Argumente gegen die Herausgabe können teilweise erbrachte Leistungen sein, die du noch zu zahlen hast.

Das könnte kompliziert werden. Ich spekuliere mal:

Nachdem die Leistungsaufforderung mit Fristsetzung erfolglos verstrichen ist, habe ich kein Interesse mehr an irgendwelchen Leistungen.

Wenn er die Waffe weiterverarbeitet (wann? vor oder nach erfolgloserLeistungsaufforderung) hat, könnte man sich fragen, ob sie nicht in sein Eigentum übergegangen ist. Dann müsste er sie nicht mehr herausgeben. Mir stünde dann ein Schadensersatzanspruch zu, also der Kaufpreis einer vergleichbaren Serienwaffe, in etwa meine EUR 1.200,-

Geschrieben
.

Da die Fristen verstrichen sind, muß der BüMa die Anwaltskosten übernehmen.

Bist Du Dir da sicher? Bezüglich der Herausgabe habe ich doch rechtlich gesehen nix Relevantes gemacht. Ich habe ihn nur um den Gefallen gebeten, mir die Waffe zuzusenden. Dem muss er nicht nachkommen. Deswegen ist er bezüglich der Herausgabe nicht in Verzug und ich kann ihm die Kosten meiner eigenen normalen Interessenverfolgung nicht anhängen.

Übrigens möchte ich bei allem Ärger sowieso niemandem was anhängen. Mein IMHO mit Augenmaß gleich beigefügter Vorschlag mit den EUR 600,- kommt ja nicht von ungefähr. Was bringt mir eine große Keulerei?

Geschrieben
Was genau verstehst Du unter einem "Blueprint-Job"?

Hallo,

hat wohl mit der Zeichnung zu tun - die Waffe wird so nachgearbeitet, wie sie eigentlich sein sollte.

Der Umfang variiert, meist ist es:

- Anlageflächen des Laufs rechtwinklig zur Laufachse plan machen

- Anlageflächen des Laufs am System rechtwinklig zur Laufachse plan machen

- Stoßboden plan und rechtwinklig zur Systemachse (die jetzt ja mit der Laufachse fluchten sollte)

- Lappen der Verschlusswarzen, sodass gleichmäßiges Tragbild entsteht

- Verschlussabstand auf Minimum reduzieren (Nachsetzen des Laufs)

- Mündung nachsetzen

Und dann kommt meist ein neuer Lauf mit eng geschnittenem Lager sowie ein neuer Schaft dazu.

Geschrieben

1.

Werkvertrag mit Einschreiben/ Rückschein kündigen. Herausgabe der übergebenen Waffe binnen drei Wochen nach Zustellung des Schreibens durch Übersendung verlangen. In der gleichen Frist Benennung etwaiger Ansprüche, die durch Werkleistungen des Unternehmers entstanden sind.

2.

Androhung: Wenn Frist nicht eingehalten wird, Strafanzeige wegen Unterschlagung, insbesondere wenn keine Informationen über den Stand des Auftrags oder den Verbleib der Waffe gemacht werden.

Edit: Herausgabe hast Du ja schon gefordert, ist die Frist schon abgelaufen ? Dann ohne Verzug Schritt 2. realisieren ! In der Herausgabeaufforderung liegt immanent ja auch die Kündigung des Werkvertrags.

Gruß,

Coltfan

Geschrieben

Für mich gäbe es in dem Fall nur eines Ab zum Anwalt und den sich drum kümmer lassen

Die Briefe vom Anwalt wiegen etwas mehr als deine Einschreiben.

Geschrieben

Der macht aber auch nichts anderes; ausser wenn er denn dann Klage auf Herausgabe erhebt. Das kann aber etwas dauern, je nachdem, welche Zeiten Euer Amtsgericht da so braucht, bis es einen Termin anberaumt.

Gruß,

Coltfan

Geschrieben

Dieser Büchsenmacher lebt ja davon, dass andere normal ticken. Ich habe jetzt mal, wie das normalerweise funktionieren müsste, per Mail um die Nennung eines Termins zur Abholung bis zum 8.12. gebeten. Normale Menschen würden darauf reagieren.

Er nicht. Wetten, dass?!

Geschrieben
...der Gute kommt aber nicht aus dem Großraum xxxxx ....oder?

Geht - zumindest in diesem Thread - nicht darum, den Büma zu erraten oder vor ihm zu warnen oder eine Sau durchs Dorf zu treiben oder...

Geschrieben

Der Büchsenmacher soll den Termin machen. Dann hat er dazusein.

Moin

Vorrsicht!!!!!

Habe ich auch mal gemacht.......

Bin ca.200km hingefahren...""ER"" war da.... hat aber nicht aufgemacht!!!

Geschrieben

So, die PM-Info hier für alle, damit der Thread rund wird. Der Herausgabeanspruch ist nach Treu und Glauben zu erfüllen. Bei einem Büma, der üblicherweise per Post arbeitet, kann ich auch den Versand verlangen.

Er kann mich also nicht kujonieren nach dem Motto, "Sie haben eine 14-tägige Reise nach Ägypten gewonnen, wie Sie dorthin kommen, ist Ihr Problem."

HTH & Danke

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