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IGNORED

Kollege aus UK möchte seine Flinten in D schießen..


Kalinke

Empfohlene Beiträge

Moin Gemeinde!

Folgendes: Mein Kollege aus Großbritannien hat mich gerade angesprochen: Er arbeitet in D ist auch hier gemeldet und hat in seiner walisischen Heimat einige Flinten (DF, BDF, SLF) die er gern auch in Deutschland sportlich schiessen möchte. Wie stellt man das an? Geht das was mit einem europäischen Feuerwaffenpass? Er hat einen britischen Pass und auch die "Gun License"

Was gibt es noch für Wege?

Grüße!

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Nur mal so ins Blaue (ohne auf die "Logik" des deutschen (W)AffG zu trauen):

Er ist EU-Bürger, hat daher zum Verbringen nach D vermutlich bei seiner Behörde nur den Europäischen Feuerwaffenpaß zu "lösen" und darf sie hiermit dann in D einführen und legal besitzen. Somit in Verbindung mit den gültigen britischen Papieren auch schießen.

Wie sollten sonst europaweite Wettbewerbe ausgetragen werden können? Das schließt m.E. auch Trainingstätigkeit mit ein. Auf jeden Fall MUSS er es bei Einreise mit dem "Spielzeuch" anmelden, soweit ich weiß.

Wie es mit Munitionserwerb aussieht, weiß ich allerdings nicht, sollte aber auch was gehen, da er ja im Flugzeug keine transportieren darf.

Angabe ohne "Gewehr", also unbewaffnet! :chrisgrinst:

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... mit hier gemeldet? Erstwohnsitz?

Das dürfte unerheblich sein, ob Erst-, Zweitwohnsitz oder nur vorübergehend. Wenn ich nach Frankreich oder CH zum LR-Schießen gehe, bin ich auch nur ein WE dort, ohne mich irgendwo anzumelden. In CH MUSS ich mich allerdings bein Schweizer Grenzschutz und bei Rückreise bei der Bundespolizei melden. Ist aber alles formlos und völlig entspannt. Einfach nur sagen, mehr nicht, das man sowas mitführt. Maximal, das sie mal in die Papiere gucken.

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Bei Erstwohnsitz in Deutschland, könnte sich Deutschland auch waffenrechtlich zuständig fühlen. Da sähe ich die Gefahr. :closedeyes:

Da hülfe dann vermutlich auch der Mirgationshintergrund und die Doppelstaatsbürgerschaft des niedersächsischen MP nicht viel.

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Bei Erstwohnsitz in Deutschland, könnte sich Deutschland auch waffenrechtlich zuständig fühlen. Da sähe ich die Gefahr. :closedeyes:

Genau das ist wohl die Schwierigkeit! Mit britischen Pass und deutschen Erstwohnsitz könnte das wohl Probleme geben. Der europäische Feuerwaffenpass gilt doch nur wenn ich zeitlich stark begrenzt an internationalen Wettbewerben im Ausland teilnehme oder?

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Gast solideogloria

Ich würde dem Kollegen nahelegen, Mitglied in einem Verein zu werden, dies bestätigen zu lassen und ggf bei der Behörde vorsprechen, ob es denn nicht möglich wäre.......

Erlauben KÖNNEN sie es, man muss ihnen nur die Möglichkeit dazu bieten.

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