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IGNORED

Bedürfnisnachweis wenn Disziplin entfällt


Gottfried

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich besitze u.a. eine Pistole im Kaliber .22KURZ. Diese wird u.a. für die beim DSB-Landesverband Bayern BSSB geschossene Disziplin "Olympische Schnellfeuer Pistole .22KURZ BSSB- in Bayern verwendet.

Neben der DSB-Sportordnung gibt es viele weitere in D beim BVA genehmigte Sportordnungen. Wo gibts noch Einsatzmöglichkeiten?

In einigen DSB Landesverbänden gibt es Disziplinen nach SpO Anhang XYZ.

Frage: Wie rette ich mein Bedürnis wenn mein Verein/mein Landesverband die DSB Disziplin OSP .22kurz ersatzlos streicht.

Kein Schiessen OSP .22kz. (Disziplin und Kaliber ist nur ein BEISPIEL!), kein Wettlkampfnachweis, kein fortbestehendes Bedürfnis. Nennt man das kalte Enteignung?

Wer ist betroffen und weiß Rat?

Gruß!

Gottfried

Geschrieben

Fortlaufendes Bedürfnis heißt, daß du weiterhin aktiv den Schießsport ausübst. In der Regel sollte der Nachweis von Trainingseinheiten ausreichend sein, weder Ringzahl, noch Disziplin! Die Sportordnung beinhaltete diese Disziplin zum Zeitpunkt des Antrages.

Gehen in Bayern die Uhren anders? Gibt es konkrete Anfragen der Behörde für einzelne Waffen? Und wie oft sollte man pro Waffe/Jahr schießem?

Oder ist das Ganze nur so ein hypothetisches Horrorszenario? Dann würde ich an deiner Stelle lieber keine schlafenden Hunde wecken!

Geschrieben
Neben der DSB-Sportordnung gibt es viele weitere in D beim BVA genehmigte Sportordnungen. Wo gibts noch Einsatzmöglichkeiten?

Beim BDS in den Speed KW Disziplinen

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