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IGNORED

Import mit "kleiner" Waffenhandelserlaubnis


thirteenthstep

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Forum :)

Ich hätte da eine etwas spezielle Frage an die Händler unter euch.

Konkret würde ich gerne eine Handelserlaubnis für Luftdruckwaffen beantragen und die Fachkundeprüfung auf dieses Themengebiet beschränken. Wie sieht es nun mit Importen aus Drittländern aus, da die Waffen noch kein F-Zeichen tragen, nehme ich mal an es handelt sich vorerst um "scharfe" Waffen, die mit der eingeschränkten Handelserlaubnis nicht importiert werden dürfen. Gibt es evtl. einen Ausweg aus dieser Misere, z.B. bei bereits geprüften Waffen der PTB-Liste?

Bin für alle Antworten dankbar :)

Geschrieben
Hallo Forum :)

Ich hätte da eine etwas spezielle Frage an die Händler unter euch.

Konkret würde ich gerne eine Handelserlaubnis für Luftdruckwaffen beantragen und die Fachkundeprüfung auf dieses Themengebiet beschränken. Wie sieht es nun mit Importen aus Drittländern aus, da die Waffen noch kein F-Zeichen tragen, nehme ich mal an es handelt sich vorerst um "scharfe" Waffen, die mit der eingeschränkten Handelserlaubnis nicht importiert werden dürfen. Gibt es evtl. einen Ausweg aus dieser Misere, z.B. bei bereits geprüften Waffen der PTB-Liste?

Bin für alle Antworten dankbar :)

Moin,

Deine Ausgangsfrage kann ich nicht beantworten, aber der Gedankengasng mit PTB- und F-Waffen hat einen Hacken, da diese grundsätzlich Unterschiedlich sind. Grob gesagt sind:

PTB-Waffen sind "Schreckschusswaffen" und F-Waffen sind "Luftdruckwaffen".

Geschrieben
Hallo Forum :)

Ich hätte da eine etwas spezielle Frage an die Händler unter euch.

Konkret würde ich gerne eine Handelserlaubnis für Luftdruckwaffen beantragen und die Fachkundeprüfung auf dieses Themengebiet beschränken. Wie sieht es nun mit Importen aus Drittländern aus, da die Waffen noch kein F-Zeichen tragen, nehme ich mal an es handelt sich vorerst um "scharfe" Waffen, die mit der eingeschränkten Handelserlaubnis nicht importiert werden dürfen. Gibt es evtl. einen Ausweg aus dieser Misere, z.B. bei bereits geprüften Waffen der PTB-Liste?

Bin für alle Antworten dankbar :)

die frage klärt sich während deiner vorbereitung auf die prüfung ganz von alleine..................

Geschrieben

Ich werde mein Vorhaben vermutlich kippen, falls Importe ausgeschlossen sind. Bei den EKs deutscher Importeure sähe ich da eher schwarz. Insofern wäre ich dir echt dankbar, wenn du mir schon vorher etwas darüber verraten würdest ;)

Geschrieben

Wenn ich Dich richtig verstehe, beabsichtigst Du den Handel mit ausschließlich erlaubnisfreien Druckluftwaffen (mit den atmosphärischen Bedingungen des Luftdrucks haben die übrigens nix zu tun).

Nach WaffG gilt:

§ 29 Verbringen von Waffen oder Munition in den Geltungsbereich des Gesetzes

(1) Die Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis D) und sonstiger Waffen oder Munition, deren Erwerb und Besitz der Erlaubnis bedürfen, in den Geltungsbereich des Gesetzes kann erteilt werden, wenn 1.der Empfänger zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition berechtigt ist und2.der sichere Transport durch einen zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition Berechtigten gewährleistet ist.(2) Sollen Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis D) aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (Mitgliedstaat) in den Geltungsbereich des Gesetzes verbracht werden, wird die Erlaubnis nach Absatz 1 als Zustimmung zu der Erlaubnis des anderen Mitgliedstaates für das betreffende Verbringen erteilt

Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2:

7.

Erlaubnisfreies Verbringen und erlaubnisfreie Mitnahme in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes

7.1

Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, sofern sie den Voraussetzungen der Nummer 1.1 oder 1.2 entsprechen.

1.1

Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;

1.2

Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;

Wenn Du nach dem 01.01.1970 hergestellte Druckluftwaffen ohne F-Zeichen, deren Geschosse nicht mehr als 7,5 Joule Bewegungsenergie bringen zum Handel als erlaubnisfreie Waffen erwerben möchtest, müsstest Du halt mit der PTB (oder dem auch in BRD ansässigen Hersteller solcher Waffen) organisieren, dass diese vorab für Dich als "Zwischenwirt" auftritt und die F-Kennzeichnungen vornimmt.

Geschrieben
Wenn ich Dich richtig verstehe, beabsichtigst Du den Handel mit ausschließlich erlaubnisfreien Druckluftwaffen (mit den atmosphärischen Bedingungen des Luftdrucks haben die übrigens nix zu tun).

Da hast du wohl recht :)

Danke für die Antwort, dann siehts wohl düster aus, soweit ich weiß sind die Beschussämter nicht mehr allzu erfreut über solche Anfragen und die Gebühr vermutlich nicht gerade Verkaufspreisfördernd, schade :(

Geschrieben

Tja, die andere Variante wäre, Dir auch den Handel für stärkere Druckluftwaffen genehmigen zu lassen. Wie der Markt für wbk-pflichtige Druckluftwaffen ist, vermag ich allerdings nicht zu beurteilen.

Geschrieben
Tja, die andere Variante wäre, Dir auch den Handel für stärkere Druckluftwaffen genehmigen zu lassen. Wie der Markt für wbk-pflichtige Druckluftwaffen ist, vermag ich allerdings nicht zu beurteilen.

Sag mal, nichts gegen dein sonstiges Wissen, aber die "klassen" der Waffenhandelserlaubnis sind dir nicht geläufig, oder?

es gibt:

Luft-, Federdruck- und CO2-Waffen und deren Munition

da ist nix mit stärkeren und schwächeren........ also sind da auch die über 7,5Joule drin!

Geschrieben
Stimmt, sorry. Hatte ich gar nicht bedacht.

Asche auf mein altes Haupt... :wub:

Naja, DAS muss ja auch nicht sein bei dem Mistwetter,.......das schaut ja aus wie Sau! :s75::rolleyes:

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