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IGNORED

Waffensachkunde Prüfung nach §7


christian8672

Empfohlene Beiträge

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)7.5.1.

Demgegenüber ist im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an Erlaubnisinhaber

im Bewachungsgewerbe eine Lehrgangsdauer von 24

Vollzeitstunden (dies entspricht 32 Unterrichteinheiten) Voraussetzung. In

der zusätzlichen Unterrichtszeit sind über die Grundqualifikation hinaus

vertiefte Rechtskenntnisse (insbes. zu Notwehr, Notstand) sowie besondere

Fertigkeiten im Schießen (insbes. mit Kurzwaffen) zu vermitteln

Wir hatten erst vorletzte Woche 8 Prüflinge (welche alle mit mehr als 90% bestanden haben) vor dem Prüfungsausschuß.

Da wir die Vorbereitung intern machen, habe ich mich davor bei der Behörde informiert.

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Schön, wenn sich die eine Behörde auf eine nicht in Kraft gesetzte WaffVwV bezieht, die andere aber aus genau diesem Grund die Bachtung (trotz Empfehlung) ablehnt.

Wie die WaffVwV gesehen wird, kann man daran erkennen, dass beim Versuch der Installation trotz vorheriger Anhörung dann noch nahezu 300 Änderungswünsche der Länder einschlugen.

Die jetzt in Vorbereitung befindliche neue WaffVwV wird - so munkelt man- wohl beabsichtigt ein ähnliches Schicksal erleiden.

Dabei wäre eine wie auch immer geartete WaffVwV endlich in der Lage, den momentanen Wildwuchs bei den Entscheidungen der einzelnen SB`s/Behäörden zumindest im Ansatz einzudämmen.

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Moin, Christian!

Wir hatten, in den 90er Jahren, die WSK, fast alle, beim BDMP abgelegt.

Erst fahren, weil das Waffenschein-Beantragungs-Verfahren etwas länger dauern kann...

Soweit ich weiß, ist G+W der 2. best-bezahlte Job der Sicherheitsbranche; Kernkraftwerk

wohl der an erster Stelle (Personenschutz, professioneller, nicht das, was überall angeboten wird, wird natürlich anders bezahlt).

Für die meisten, wohl auch für Dich, ist dieses Gewerbe eine Ausweichlösung bzw. durch die Arbeitsagentur

vermittelt: "machen Sie erstmal das, wird immer gebraucht..!"

Der Wachmann ist der Hilfsarbeiter; die Fachkraft der Facharbeiter..das darf man den WM nur nicht sagen :-)))

Nun zu Deinen Fragen: ob Du oder wied Du, wärend der "Fahrten" wo auf die Toilette gehen kannst

oder darfst, wird man Dir schon erzählen, wenn es soweit ist...das große Geheimnis im G+W *grins*

Sei froh, dass Du G+W erwischt hast: diese "Pförtnerei/Werkschutz/Objektschutz"-Geschichte kannst

Du machen, wenn Dir, wie bei mir und anderen, die Gelenke, der Rücken, kaputtgehen..

Mach`einfach, bei einem privaten Anbieter, bzw. bei einem der hier mitschreibenden

die WSK, amtlich anerkannt..und gut ist!

Die paar hundert Euro sind es allemal wert, gerade im Osten der Republik..

Gruß, kriegerlein

(Romanschreiber...) :allesgute:

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