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das mitnehmen von waffen in die schweiz...


fleischi

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wie schaut das nun genau aus, wenn man waffen und munition mit in die schweiz zum schießen nehmen will? europäischer feuerwaffenpass muss vorhanden sein; das ist klar.

wenn man nun über (bregenz) österreich in die schweiz fährt, muss man dann die waffen bereits in österreich anmelden und vorher beim deutschen zoll abmelden? oder fährt man da einfach durch? weil an den ehemaligen grenzübergängen ist ja niemand und am we sind die zollämter auch nicht besetzt.

sollte man das alles vorher schon anmelden oder reicht es wenn man das an der schweizer grenze macht?

gibt es eine bestimmte anzahl von waffen und munition die eingeführt werden dürfen?

es es zwingend erforderlich, dass man in der schweiz dann wettkampf schießt, oder kann man auch nur "so" rüber fahren zum schießen wenn man dort jemand kennt?

fragen über fragen...

über ein paar infos wäre ich sehr dankbar!

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@fleischi

Für die Schweiz http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/...tralstelle.html

Kontaktformular: http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/misc/...e_zentralstelle melde dich dort einfach, rufe an oder schreibe ins Kontaktformular dein Anliegen. Ich bin mir sicher, du erhälst konkrete Antwort auf deine Anfrage.

P.S: ich mache bald den umgekehrten Weg. Waffen von der Schweiz mitbringen nach Deutschland fürs Kuhfliegen. Ich habe den europäischen Feuerwaffenpass, Einladung für den Anlass und darf maximal 6 Waffen mitnehmen. Bei Ausreise muss ich zuerst alles am Schweizer Zoll anmelden, dann dem deutschem Zoll und bei der Heimreise das ganze Prozedere umgekehrt. Kann bei dir leicht abweisend sein, deshalb alle Angaben ohne Gewähr. <_<

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ah super! vielen dank!

ich werd mich dort einfach mal melden und dann sehe ich schon wie das läuft.

grüße

hi,

frag bitte auch, ob es zolltechnisch möglich ist, ohne besondere Anmeldung mehr als 2 Waffen einzuführen. Ich habe mal etwas

in diese Richtung gehört, hab aber nicht viel im Internet gefunden.

gruss mac

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das ging ja schnell...

Sehr geehrter Herr ...

Davon ausgehend, dass es sich um Feuerwaffen handelt, ist der EU-Feuerwaffenpass, ausgestellt in Deutschland, erforderlich.

Damit können Sie abgabefrei max. 2 Feuerwaffen/Person und die entsprechenden Munition temporär in die Schweiz einführen.

Natürlich muss auch eine schriftliche Einladung Ihres Schützenkollegen aus der Schweiz am Zoll vorgewiesen werden.

Mit freundlichen Grüssen

Zentralstelle Waffen

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Polizei fedpol Hauptabteilung Dienste Abteilung Ausweise und besondere Aufgaben Zentralstelle Waffen

Nussbaumstrasse 29, 3003 Bern

Tel. +41(0)31 322 36 29

Fax +41(0)31 324 79 48

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