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Video: Zwei echte "Baumstamm"-Schleudern


JoergS

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Baumstamm, ein Schleuder-Urgestein aus Deutschland, hat mir zwei seiner Meisterwerke überlassen. Tolle Produkte! Was ich am genialsten finde, sind die aus Paracord geflochtenen Handschlaufen. Sie stabilisieren die Schleuder in der Hand, man muss nicht mal mehr zugreifen!

Es handelt sich um eine aus Multiplex ausgeschnittene Schleuder und um eine echte "Astgabel". Beide Zwillen sind echt einzigartig.

Hier ist das Video:

Gruß. Jörg

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Baumstamm, ein Schleuder-Urgestein aus Deutschland, hat mir zwei seiner Meisterwerke überlassen. Tolle Produkte! Was ich am genialsten finde, sind die aus Paracord geflochtenen Handschlaufen. Sie stabilisieren die Schleuder in der Hand, man muss nicht mal mehr zugreifen!

Es handelt sich um eine aus Multiplex ausgeschnittene Schleuder und um eine echte "Astgabel". Beide Zwillen sind echt einzigartig.

Hier ist das Video:

Gruß. Jörg

Super schöne Schleudern.

Und endlich wieder auch mal eine "Natural".

Auch die Paracord Wicklung bzw. die Handschlaufe gefällt mir super. An meinen österreichischen Schleudern ohne Armstützen (aslo meinen Schleudern an meinem Standort in Österreich) habe ich was ähnliches - doppelter Schnurstrang, mit einem Klemmstück wie an Schnurzügen schnell einstellbar (Trangia??)

Ich betone hier "österreich", weil diese Schnürli von der Haltearbeit entlasten und so als Vorrichtung mißverstanden werden könnten, auf die in D der "Armstützengummiparagraph" angewendet werden könnte. Nicht meine Idee, nur mein bundesdeutscher Waffenrechtlicher Verfolgungswahn.

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Das sehe ich entspannt. Eine Armstütze soll das Handgelenk entlasten, und das tut die Schlaufe eindeutig nicht.

Natürlich könnte ein Richter das anders sehen, aber wenn man die Schleuder nicht gleich mit auf eine Demo nimmt, wird sicher nichts passieren.

Nur weil der Paragraph ein wenig Ermessensspielraum für die Gerichte lässt ("oder Vergleichbares"), müssen wir nicht auf alle Verbesserungen gegenüber einer einfachen Gabel verzichten. Das BKA hat bereits früher entschieden, dass ein nach vorn gerichteter Stabilisator NICHT mit einer Armstütze vergleichbar und somit legal ist - obwohl ein Stabi das Handgelenk eindeutig entlastet.

Aber natürlich muss jeder das für sich allein abwägen.

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