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IGNORED

Bodenfunde-rechtliche Einstufung/Bedeutung?


John Kahn

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Geschrieben

Des öfteren werden bei Egun sogenannte "Bodenfunde" angeboten, hier handelt es sich zumeist um ehemalige Waffen

des WKII ferner auch WKI wer bestimmt/deffiniert genau wann eine Waffe als Bodenfund zu bezeichnen ist?

Reicht es das sie bestimmte Zeit unter der Erde war?

Das wesentliche Waffenteile verrottet sind?

Das sie des weiteren absolut funktionsuntüchtig ist?

Es gab ja auch schon Funde von vergrabenen Waffen denken wir mal an Holzkisten in denen sich in Ölpapier eingewickelte

98K,Schmeisser MPis und ähnliches befand, oder die zuletzt in den 70igern und 80igern angelegten Waffendepots der RAF

mit Walther PPK,P38,PP usw. die wenn sie gut verpackt wurden auch heute noch funktionstüchtig sein würden.

Ist zwar ein "Bodenfund" da dürfte doch aber die regelung für Deko kaum greifen?

Wie sieht zudem die rechtliche Situation aus was das Eigentum angeht wem gehören deffinitiv Bodenfunde dem Finder

dem Staat dem einstigen Grundstücksbesitzer? :confused:

Geschrieben

"Bodenfund" ist keine waffenrechtliche Terminologie. Wenn mir meine Waffe runterfällt, ist sie auch ein "Bodenfund".

Der Begriff "Deko" ist ebenfalls terminologisch nicht sicher. Und nicht jede bei egun angebotetene "Deko" ist waffenrechtlich unproblematisch zu erwerben.

Ob ein Waffenteil nicht mehr als solches gilt, leitet sich aus seinem konkreten Zustand ab.

Einen Teil der Antworten hast Du schon selbst gegeben Was willst Du überhaupt wissen ?

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