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IGNORED

Schießen auf Zwischendistanzen


mephisto0815

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Eine Anmerkung: Es gibt Unterschiede,ob der Schütze verlagert zur Scheibe hin (um die Distanzen zu ändern), oder ob die Scheiben verschieben und der Schütze bleibt am gleichen Fleck stehen.

Benny

Hallo,

gleichwohl bleibt es, wie Lobo-s bereits unter Hinweis auf § 27 Abs. 1 WaffG zutreffend angedeutet hat,

zu einer wesentlichen Art der Nutzung und bedarf der Genehmigung.

MfG

Pirol 2

Geschrieben
Die Ziele sind so ausgerichtet, dass bei halbwegs mittiger Trefferlage die Einschläge im selben Bereich

im Kugelfang liegen wie beim Durchschießen der auf 25 m positionierten Scheiben.

Im Grunde wird ja (ballistisch) nicht auf geringere Distanz geschossen; es wird nur auf ein Ziel in geringerer Distanz

(Zwischendistanz eben) gezielt.

Und sollte jemand "total daneben" schießen, dann passiert (da gleicher Schützenstand!) auch nichts anderes,

als wenn er dies auf 25 m tut... "Trefferlage" im Boden, den Seitenwänden oder Hochblende(n) des Stands.

Hallo karlyman,

ich fragte deswegen, weil ich mal mit einigen LW-Schützen zusammen auf einem 50m Stand KW auf 25m schießen wollte. Da konnte ich ja nun schlecht auf 25m vorgehen (das wäre erlaubt gewesen). Ich habe also auf 25m zwei Styrodurplatten A-fömig aufgestellt und dann mächtig Ärger mit dem Standbetreiber bekommen.

Ich dachte genauso, wie Du es geschrieben hast.

Naja, ist halt, abgesehen von der Zulassung, auch immer ein wenig vom Standbetreiber abhängig.

Ist übrigens eine schöne Lösung. Gerade für BDS Mehrdistanz ist es schon eine große Hilfe, wenn mal auf 10-15m trainieren kann.

Gruß,

André

Geschrieben

Kannst du - wenn es vorher mal durch einen SSV geprüft wurde und es keine Bedenken gibt. Kostet einige Eus, aber die Möglichkeiten sind gleich ganz andere.

Geschrieben
ich fragte deswegen, weil ich mal mit einigen LW-Schützen zusammen auf einem 50m Stand KW auf 25m schießen wollte. Da konnte ich ja nun schlecht auf 25m vorgehen (das wäre erlaubt gewesen).

Dass ausgerechnet letzteres erlaubt gewesen wäre (ich setze mal einen "Freiluft"-, also nicht geschlossenen Stand

voraus) ist seltsam...

Denn wenn ich die Distanz verkürze, in dem ich als Schütze auf das Ziel zugehe, erzeuge ich bei nicht geschlossenen Ständen (mit normal weit gesetzten Hochblenden; in P-Burg mit der engen Hochblenden-Anordnung ist das was anderes)

im Regelfall das Problem, dass dann für mich "der Himmel zu sehen" ist; sprich, ein in unbeabsichtigte Richtung

abgegebener Schuss den Stand verlassen könnte...

Dazu kommt noch, dass ich bei den meisten nicht geschlossenen Ständen dann den Bereich der Teilüberdeckung

über den Schützenständen verlasse. Somit wird's akustisch bei Schussabgabe lauter. Folglich ändert sich (streng

genommen) auch die Schallemissions-Situation des Schießstandes (und nicht geschlossene Stände haben ja auch

eine unter bestimmten Annahmen und Voraussetzungen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung).

Das "Ziel heranholen" ist also (m.E.) die bei weitem unproblematischere Lösung.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Es gibt auch offene Stände, die BImSchG-mäßig keine Probleme haben auf Grund ihrer Lage und bei denen das Schießen auf Zwischenentfernungen bereits bei der Planung durch entsprechende Erhöhung der Anzahl und Plazierung der zusätzlichen Blenden berücksichtigt wurde. z. B. sind viele Standortanlagen mit 300m Bahnen auch auf Zwischenentfernungen 200 und 100 m nutzbar Dann sind aber min. 10 Hochblenden vorhanden.

Geschrieben
Es gibt auch offene Stände, die BImSchG-mäßig keine Probleme haben auf Grund ihrer Lage und bei denen das Schießen auf Zwischenentfernungen bereits bei der Planung durch entsprechende Erhöhung der Anzahl und Plazierung der zusätzlichen Blenden berücksichtigt wurde.

Ja, klar. Deshalb erwähnte ich ja auch das Beispiel Philppsburg mit den dort ziemlich eng gesetzten

Hochblenden; auch kenne ich einen Stand in fast unmittelbarer Autobahnnähe, der speziell mit dem

Lärmthema keinerlei Problem hat.

Aber auf der Mehrzahl der Freiluft-Stände dürften diese Faktoren eben nicht vorliegen.

Und dort handelt man sich dann zur Realisierung von Zwischendistanzen mit einem

(soweit sicherheitlich möglichen) "Heranholen" der Ziele weniger Aufwand ein, als wenn

die Schützen aus ihren Schützenständen heraus- und auf das Ziel zugehen.

Geschrieben

Stimmt - und ist sehr oft auch ohne große Investitionen und Klimmzüge machbar.

Mal grob geschätzt: 300-500 für SSV inkl. Gutachten, 300,- für Material, Gebühren der Behörde, Änderung der Standordnung und fertig für unter 1000,- aber sehr viel mehr Möglichkeiten.

Geschrieben

Im Fall unseres Standes ging die Sache deswegen preiswert über die Bühne, weil wir die

Abnahme der "Zwischendistanz" auf der KW-Anlage zeitlich gekoppelt haben mit einer

ohnehin erforderlichen Abnahme der umgebauten Kugelfänge dieser Anlage.

Abnahme durch den SSV sowie Änderung der schießstättenrechtlichen Genehmigung

gingen für beide Änderungen somit "in einem Aufwasch".

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Das ist die intelligente Lösung, die ja jedem Verein offen steht. Aber manchmal will man auch nicht die relativ lange Zeit noch warten. Gerade wenn sich die Vorstände ändern, muss manches dann gleich geschehen, weil man eben aus diesen Gründen andere gewählt hat.

Aber ich denke, wenn sie jetzt nicht genügend Infos ziehen konnten, dann müssen sie dumm sterben............

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