xamoel Posted April 3, 2010 Share Posted April 3, 2010 guten tag allerseits. ein verwandter, wohnhaft in den vereinigten staaten, hat mich gebeten ihm behilflich zu sein beim erwerb von waffenzubehör aus deutschland. es geht um einen schiebeschaft für eine flinte und ein paar flache magazinschuhe für seine HK P2000. die sind in deutschland wohl wesentlich günstiger zu haben als in den USA. die sachen sind hier frei zu erwerben, und in den USA wohl auch. kann mir jemand sagen, was ich beachten muss, wenn ich diese gerätschaften in die USA verschicken will? da muss ich doch sicher einen zettel für den zoll oder so beilegen, damit das nicht als irgendwie "illegaler waffenschmuggel" aus dem verkehr gezogen wird? rechnung gibts keine, er bringt mir dafür halt wieder was andres mit, wenn er mal kommt. oder darf man sowas ohne export- bzw importgenehmigung gar nicht versenden? bin da wirklich total ahnunglos, bitte um aufklärung! mfg xamoel Link to comment Share on other sites More sharing options...
Silhouette Posted April 4, 2010 Share Posted April 4, 2010 Grundsätzlich ist zu sagen, dass die Beschränkungen nach dem Außenwirtschaftsrecht recht umfassend sind und auch Gegenstände umfassen die nach dem Waffenrecht völlig frei sind. Einschlägig wäre hier §5 Abs. 1 Außenwirtschaftsverordnung i.V.m. Teil I Abschnitt A Ausfuhrliste (Anlage AL) 0001. Ich empfehle eine Kontaktaufnahme mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa). Die sind in der Regel recht hilfsbereit. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 4, 2010 Share Posted April 4, 2010 musst nur aufpassen........"frei zu erwerben" und "frei einführen" sind in den USA 2 Dinge! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Katja Triebel Posted April 4, 2010 Share Posted April 4, 2010 Grundsätzlich ist zu sagen, dass die Beschränkungen nach dem Außenwirtschaftsrecht recht umfassend sind und auch Gegenstände umfassen die nach dem Waffenrecht völlig frei sind. Einschlägig wäre hier §5 Abs. 1 Außenwirtschaftsverordnung i.V.m. Teil I Abschnitt A Ausfuhrliste (Anlage AL) 0001. Ich empfehle eine Kontaktaufnahme mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa). Die sind in der Regel recht hilfsbereit. Recht hat silhouette. Jedes Waffenzubehör (auch die Griffschalenschraube) ist ausfuhrgenehmigungspflichtig. Zollnummer Man muss die Ausfuhr vorab von der BAFA genehmigen lassen und sie dem Zoll vorführen (zweistufiges Verfahren), bevor man versenden darf. D.h. gleichen Aufwand in Deutschland betreiben, den man auch für eine EWB-Waffe machen muss. Link to comment Share on other sites More sharing options...
xamoel Posted April 4, 2010 Author Share Posted April 4, 2010 uh, das ist aber ein herber dämpfer! und das gilt auch alles für private pakete etc, ganz ohne gewerblichen aspekt? dann muss die liebe verwandtschaft sich bald mal nach deutschland bequemen, weil der aufwand ist mir doch zu heftig! danke für die hilfe! Link to comment Share on other sites More sharing options...
tar Posted April 5, 2010 Share Posted April 5, 2010 Und wenn es Softair Zubehör wäre? Link to comment Share on other sites More sharing options...
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