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IGNORED

Bedürfnissantrag ohne entsprechende Vereinsleihwaffen


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Es gilt immer mehr als nur das blanke Gesetz. Zudem muss man akzeptieren, dass bestimmte Begrifflichkeiten juristisch definiert werden, sie also mit einer ganz bestimmten Bedeutung verwendet werden. Da gibt es keinen/wenig Interpretationsspielraum.

Bereits im Gesetzgebungsverfahren werden Bedeutung und Zielrichtung definiert und sind dann als Wille des Gesetzgebers gegeben. Diese Herangehensweise ist in mannigfaltigen Gerichtsurteilen wiederzufinden. Weiterhin bedeutet nicht jede laienhafte Interpretation das, was dort tatsächlich geschrieben steht. Gerade das Waffenrecht ist etwas für Fachleute.

Wer meint hier neunmalklug zu sein, darf sich seine blutige Nase selbst abholen.

Gruß

Geschrieben
... hat also keinerlei Verbindlichkeit.

Die Verbindlichkeit setzt in dem Moment ein, in welchem eine untere Waffenrechtsbehörde (aufgrund Landeserlass) danach verfährt.

Es steht Dir dann aber selbstverständlich frei, entsrechende Rechtsmittel zu ergreifen. Viel Erfolg.

Geschrieben

Wo ist hier jetzt eigentlich das Problem ?

Trainier mit KK, beantrage die grüne und die gelbe und hol Dir das, was Du für deinen Sport brauchst ...

Geschrieben
Die Verbindlichkeit setzt in dem Moment ein, in welchem eine untere Waffenrechtsbehörde (aufgrund Landeserlass) danach verfährt.

Es steht Dir dann aber selbstverständlich frei, entsrechende Rechtsmittel zu ergreifen. Viel Erfolg.

Dass vielfach nach dem Entwurf der WaffVwV entschieden wird, ist mir schon klar.

Wäre für mich allerdings sehr interessant, in welchem Bundesland es welche Erlasse gerade zum §14 gibt (besonders abweichende Erlasslagen fände ich interessant). Die "verbraucherfreundlichen" Varianten gerne per PM, um keine "schlafenden Hunde" zu wecken.

Viele Grüße - sundance

Geschrieben
Dass vielfach nach dem Entwurf der WaffVwV entschieden wird, ist mir schon klar.

Wäre für mich allerdings sehr interessant, in welchem Bundesland es welche Erlasse gerade zum §14 gibt (besonders abweichende Erlasslagen fände ich interessant). Die "verbraucherfreundlichen" Varianten gerne per PM, um keine "schlafenden Hunde" zu wecken.

Viele Grüße - sundance

In sehr vielen, wenn nicht nahezu in allen Bundesländern wurde diese nicht in Kraft gesetzte WaffVwV per Erlass "zur Anwendung empfohlen". Noch Fragen nach was sich gerichtet wird?

Geschrieben
In sehr vielen, wenn nicht nahezu in allen Bundesländern wurde diese nicht in Kraft gesetzte WaffVwV per Erlass "zur Anwendung empfohlen". Noch Fragen nach was sich gerichtet wird?

Hallo Lobo,

kannst Du mir einen entsprechenden Erlass (oder die Quelle) zukommen lassen ? Die Formulierung "zur Anwendung empfohlen" finde ich schon interessant !

Viele Grüße - sundance

Geschrieben
Hallo Lobo,

kannst Du mir einen entsprechenden Erlass (oder die Quelle) zukommen lassen ? Die Formulierung "zur Anwendung empfohlen" finde ich schon interessant !

Viele Grüße - sundance

Bislang keine Antwort - hat wirklich keiner etwas konkretes ??

Gruß - sundance

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