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IGNORED

RSB vermischt Jagd- und Sportwaffen


JogiR

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich habe als Jäger ein Revolver gekauft und in meiner WBK eingetragen. Nun bin ich auch über ein Jahr Mitglied im Schützenverein und habe eine .45er und eine .22er Pistole beim RSB beantragt.

Natürlich habe ich ordnungsgemäßg Kopien meiner Waffenrechtlichen Erlaubnisse an den Antrag angehangen.

Jetzt hat man einen Brief zurückgeschickt, ich solle doch bitte ein "Erweitertes Bedürfnis (ab 3. Kurzwaffe)" nachweisen (mit Handschriftlichem Kommentar "2. u. 3. Kurzwaffe!"). Dazu brauche ich die Ergebnisse der Kreismeisterschaft.

Ich würde das ja gerne nachweisen, aber an dem Termin bin ich im Schnee stecken geblieben und kam 20 Minuten zu spät, daher konnte ich nichtmehr teilnehmen.

Das Thema ist aber auch ein ganz anderes: Die Vermischung von Jagd- und Sportwaffen.

Ich weiß, das gab es schon öfter hier im Forum, das hab ich mir auch durchgelesen, aber es regt mich echt auf, und macht mich traurig, dass man ewig hinterherlaufen muss um sein Recht durchzusetzen. Dienstag und Donnerstag sitzt der Zuständige hinterm Telefon, da werde ich dort nochmal anrufen und versuchen das zu klären. Entweder er sieht ein, dass eine Jagdwaffe keine Sportwaffe ist, oder kann ich ihn mit dem Ergebnis der Stadtmeisterschaft zufriedenstellen oder aber, ich muss auf die zweite (bzw. dritte) Kurzwaffe verzichten. (Wenn ich stattdessen etwas anderes beantragen will, muss ich bestimmt wieder einen neuen Antrag einschicen und wieder 20 Euro abdrücken <_< )

Habt ihr vielleicht irgendwelche Argumente, die man am Telefon gut aufzählen kann, damit man dort endlich auch das Einsehen bekommt?

Diese Willkür geht mir gehörig auf den Zeiger! :angry2:

Geschrieben
Ich habe als Jäger ein Revolver gekauft und in meiner WBK eingetragen. Nun bin ich auch über ein Jahr Mitglied im Schützenverein und habe eine .45er und eine .22er Pistole beim RSB beantragt.

Natürlich habe ich ordnungsgemäßg Kopien meiner Waffenrechtlichen Erlaubnisse an den Antrag angehangen.

...

hast du kenntlich gemacht das der Revolver auf JJ erworben wurde und sportlich nicht nutzbar ist? :confused:

kann ich nämlich in deinem Post nicht erkennen!

Geschrieben
Ich habe als Jäger ein Revolver gekauft und in meiner WBK eingetragen. Nun bin ich auch über ein Jahr Mitglied im Schützenverein und habe eine .45er und eine .22er Pistole beim RSB beantragt.

Diese Willkür geht mir gehörig auf den Zeiger! :angry2:

Ich weiß nicht, was Du in Deinem Antrag geschrieben hast.

Wenn Dein Revolver ein .357 Mag ist und Du ohne Kommentar zwei Waffen beantragst

was soll der Mann der die Bedürfnisse bescheinigt annehmen?

Das, was er nach dem Gesetz tun muß. Du beantragst eine zweite und eine dritte Kurzwaffe;

wenn Du nicht belegt hast, das diese Waffe als Fangschusswaffe beantragt und genehmigt wurde.

Denn der Kopie der WBK ist nicht zu entnehmen, das Du den Revolver als Fangschusswaffe hast.

Lauflänge steht da auch nicht drin, so dß man sehen könnte, das er zum sportlichen Schießen nicht geeignet ist.

Rufe ihn an, erkläre ihm den Sachverhalt, kläre ab, was eventuell als schriftlicher Nachweis benötigt wird.

Der Mann am anderen Ende handelt nicht willkürlich, wenn Du beim RSB beantragst.

Aber er muß das Bedürfnis, das Du erwartest, verantworten können.

Und da liegt es an Dir, ihm die erforderliche Nachweise vorzulegen.

Oder wie würdest Du an seiner Stelle bei allen möglichen Anträgen handeln?

Alles einfach befürworten? Dann dürfte der Verband innerhalb kürzester Zeit die

Eigenschaft nach §15 los sein.

Kann kaum Ziel Deiner Bemühung sein, oder doch?

Geschrieben
Ich weiß nicht, was Du in Deinem Antrag geschrieben hast.

Wenn Dein Revolver ein .357 Mag ist und Du ohne Kommentar zwei Waffen beantragst

was soll der Mann der die Bedürfnisse bescheinigt annehmen?

Das, was er nach dem Gesetz tun muß. Du beantragst eine zweite und eine dritte Kurzwaffe;

wenn Du nicht belegt hast, das diese Waffe als Fangschusswaffe beantragt und genehmigt wurde.

Denn der Kopie der WBK ist nicht zu entnehmen, das Du den Revolver als Fangschusswaffe hast.

Lauflänge steht da auch nicht drin, so dß man sehen könnte, das er zum sportlichen Schioeßen nicht geeignet ist.

sehe ich genauso, deshalb warte ich ja noch auf die Antwort des Thread-Starters auf meine Frage!

Geschrieben

Wie soll man das denn kenntlich machen? Mit nem Filzstift danebenschreiben, dass der nicht zählt weil er auf Jagdbedürfnis gekauft ist?

Hätte ich das auch bei dem Selbstlader machen müssen? -der Wird nämlich garnicht von denen befürwortet :rolleyes:

Ich dachte, das wird alleine schon dadurch deutlich, dass es mein erster Antrag als Sportschütze ist (was die ja bestimmt irgendwo im System haben), und es sich um eine JägerWBK handelt mit jägertypischen Eintragungen wie z.b. dem Selbstlader den man garnicht über den Verband bekommen kann...

Der Vorstandsvorsitzende (und ein paar andere auch) hat mir schon gesagt, dass er deswegen schon telefoniert hatte, und ich falsch läge, dass Kurzwaffe nunmal Kurzwaffe ist, und ich nicht drumherum komme, ein erweitertes Bedürfnis nachzuweisen.

Ich habe ehrlich gesagt auch daran gezweifelt, bis ich dann zuhause wieder die Einträge im Forum gesehen habe.

EDIT: Okay, ich habe verstanden, war also wirklich nur meine Schuld.

Ich habe halt gedacht, die sitzen vor einem Rechner wo ich auch aufgeführt bin und drinsteht, dass ich seit dann und dann Mitglied bin und eventuell was ich bereits beantragt habe.

Was gilt denn jetzt als Nachweis, dass die Waffe nicht zum sportlichen Schießen geeignet ist? Eigentlich ist das ja nur aufgrund des Bedürfnisses möglich, mit dem ich den Revolver gekauft habe: eben als Fangschusswaffe!

Wenn es jetzt gerade kein 2 Zöller ist, von dem ich ein Foto schießen könnte, wie soll ich denn dann nachweisen, dass ich die Waffe nicht zum sportlichen Schießen nutzen kann?

Geschrieben
Wie soll man das denn kenntlich machen? Mit nem Filzstift danebenschreiben, dass der nicht zählt weil er auf Jagdbedürfnis gekauft ist?

Hätte ich das auch bei dem Selbstlader machen müssen? -der Wird nämlich garnicht von denen befürwortet :rolleyes:

Ich dachte, das wird alleine schon dadurch deutlich, dass es mein erster Antrag als Sportschütze ist (was die ja bestimmt irgendwo im System haben), und es sich um eine JägerWBK handelt mit jägertypischen Eintragungen wie z.b. dem Selbstlader den man garnicht über den Verband bekommen kann...

Der Vorstandsvorsitzende (und ein paar andere auch) hat mir schon gesagt, dass er deswegen schon telefoniert hatte, und ich falsch läge, dass Kurzwaffe nunmal Kurzwaffe ist, und ich nicht drumherum komme, ein erweitertes Bedürfnis nachzuweisen.

Ich habe ehrlich gesagt auch daran gezweifelt, bis ich dann zuhause wieder die Einträge im Forum gesehen habe.

also wie erwartet......DU hast keine Ahnung wie es geht, die Leute in deinem Verein auch nicht!!

Fakt ist:

DU hast ne Kopie einer Grünen WBK mit Revolver eingereicht!

DER Bearbeiter hat somit 100% RICHTIG gehandelt, dein Thread ist nur PEINLICH!#

was spricht dagegen, Eding etc. und die Info " Revolver zur Jagdausübung" dazu zuschreiben?

bei uns klappt das so, ohne Probleme!

Der RSB soll also prüfen, ob du IRGENDWO in DEUTSCHLAND bei IRGENDEINEM Verband ne Waffe beantragt hast?

AHA!

Überleg noch mal genau WAS du gepostet hast! ggf, fällt dir DEIN FEHLER dann auf!

Geschrieben

okay okay okay, ich habs ja eingesehen...

Ich habe halt gedacht, dass der Bearbeiter nicht einfch die Kurzwaffen an den Fingern abzählt.

Wenn es euch stört, dann werde ich jetzt schnell den peinlichen Thread editieren (wenn es kein Mod löschen möchte?!?!).

EDIT: Editieren würde nichts bringen, weil das ja alles Vollzitate von euch sind.

War es eigentlich keine Absicht, dass du fünf mal das Selbe schreibst, oder wolltest du mir nur deutlich machen, wie albern ich mich verhalte?

EDIT2: Oh, mir ist da noch eingefallen, dass der Vorsitzende dem Bearbeiter gesagt hat, dass es sich um eine Jagdwaffe handelt, als dieser mit ihm telefoniert hat. Aber tut wohl nichtsmehr zur Sache...

Geschrieben

@ *******: Hast du den Text schon als Brandzeichen um ihn in die Stirn zu brennen?? :s75:

Geschrieben
okay okay okay, ich habs ja eingesehen...

Ich habe halt gedacht, dass der Bearbeiter nicht einfch die Kurzwaffen an den Fingern abzählt.

Standest du daneben als dein Vorsitzender tel. hat?

Ruf einfach den Bearbeiter des RSB an, teile Ihm das mit und frage welchen Nachweis er braucht, das der Revolver jagdlich ist.

Nein, das doppeln und mehr ist keine Absicht....das liegt daran das ich wie der Berabeiter des RSB einer der D****n bin, der seine Freizeit für den Schiessport opfert und ich das Wochendende im Hotel sitze, und ne Bezirksmeisterschafte durchziehe.

Und das Hotel-Wlan spinnt etwas!

Geschrieben

Ruf den Mann beim RSB für die Befürwotungen an.

Wie ich schon schrieb, frage ihn was er braucht und was möglich ist.

Bei einem vernünftigen Ton wird Dir da geholfen, soweit es halt im gesetzlichen Rahmen möglich ist.

@HornerArms

Gutes Gelingen bei der Durchführung.

Ihr seid keine D++++n, ihr seid unverzichtbar wie anderen ehrenamtlichen Helfer, den sonst gäbe es keine Meisterschaften.

Geschrieben

Vielleicht ist es wirklich etwas abgedriftet.

*******, ich habe nicht behauptet, dass Leute, die Ihre Freizeit zum Wohle des Hobbies opfern, doof sind. Ich möchte euch eher dafür danken :icon14:

Ich habe zwar nicht richtig gekennzeichnet, dass es sich um eine reine Jagdwaffe handelt, aber ich bin mir sehr sicher, dass es allen Beteiligten klar ist.

Was mich bewegt hat, diesen Thread zu erstellen ist vielmehr, dass ich keinen einzigen gefunden habe, der der Meinung ist, dass man als Sportschütze und als Jäger zwei Kurzwaffen als Grundbedürfnis hat. (Zumindest nicht auf dem Schießstand)

(Das mit der Willkür war nicht nur auf dieses Beispiel bezogen sondern darauf, dass es sehr oft vorkommt, dass sich Leute die Freiheit nehmen, selbst zu entscheiden. So gab es hier z.B. bei Vereinskollegen Sachbearbeitet, die es verboten haben, auf gelbe WBK Vorderladerrevolver zu kaufen.)

Geschrieben
Was mich bewegt hat, diesen Thread zu erstellen ist vielmehr, dass ich keinen einzigen gefunden habe, der der Meinung ist, dass man als Sportschütze und als Jäger zwei Kurzwaffen als Grundbedürfnis hat. (Zumindest nicht auf dem Schießstand)

So gab es hier z.B. bei Vereinskollegen Sachbearbeitet, die es verboten haben, auf gelbe WBK Vorderladerrevolver zu kaufen.)

Da gibt es zwei Auffassungen. Für beide kann man nachvollziehbare Begründungen geben. Es ist dem Gesetz nicht auf einfache Weise einfach zu entnehmen. Ein Grundsatzurteil existiért meines Wissens nicht. Daher kann der eine SB bei der Waffenbehörde so entscheiden und der andere so.

SB = SB der Waffenbehörde? Ja hat es in NRW vor Jahren gegeben. Aber nicht überall. Sollte jetzt kein Thema mehr sein.

Gelbe nur für Ordonnanzgewehr, nur für Unterhebel, nur für Perkussionsrevolver; waren so die gängigen Beschränkungen.

Geschrieben

:gutidee: hola amigo JogiR,

dann muss man den SB beweisen dass er sich das WaffG nicht zurechtbiegen kann! Indem man mittels WaffG auf sein RECHT besteht. Notfalls mittels Klageweg

(dafür schriftliche Begründung verlangen). Wenn das Amt verloren hat...wird dort ein anderer Wind wehen, und andere Kunden werden dankbar sein.

Auf dein Fehler bei der (nicht) Angabe des Zwecks des Revolvers hat man dich schon hingewiesen.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Geschrieben
:gutidee: hola amigo JogiR,

Hat sich in der Ecke in NRW, wo ich das mitkriegen kann, seit einigen Jahren erledigt, wenn Du auf die Beschränkungen der Gelben abhebst.

Geschrieben
Ich habe zwar nicht richtig gekennzeichnet, dass es sich um eine reine Jagdwaffe handelt, aber ich bin mir sehr sicher, dass es allen Beteiligten klar ist.

Hi JogiR,

Ich hake mal an diesem Zitat ein. Meine Frage: woher nimmst Du diese Sicherheit ??? Dein Antrag wird, wenn ich es richtig verstanden habe, im Moment vom Bearbeiter des RSB nicht erfüllt, weil für Ihn nicht ersichtlich ist, Ob und wie Du die Voraussetzungen für eine dritte Kurzwaffe erfüllst. Das scheint (als Experiment) die Grundfesten Deiner Sicherheit zu erschüttern.

Mach mal Folgendes: Schreibe an den SB des RSB eine Nachricht, daß die bisher von Dir erworbenen Kurzwaffen zur Jagdausübung angeschafft worden sind, und daher nicht auf Dein Sportschützenkontingent angerechnet werden (sollten). Vor allem wenn aufgrund der Lauflänge, Visierung, Abzugsgewicht oder ähnlichem keine sportliche Verwendung Deiner vorhandenen Waffen möglich (oder sinnvoll) ist.

Diese Waffen werden ja auf die Höchstzahl der (Kurz-)Waffen für einen Jäger angerechnet und eine Doppelwertung wäre ungerecht. Stell Dir mal einen Sammler vor, der nun auch nochmal eine Wettkampfwaffe braucht. Wenn der jetzt eine Verbandsbescheinigung will, müsste er ja erstmal Waffen verkaufen.

Das ist die einzige Chance, die Du hast, nach meiner Einschätzung. Oder Du schießt halt bei der Kreismeisterschaft mit. Ich kenne eigentlich bei Behördens eher die Regelung: Erbwaffen, Jagdwaffen, Sammler- und Sportwaffen sind über separate Bedürfnisse erworben, können daher bei den Kontingenten nicht doppelt gezählt werden. Leider sind die Verbände da manchmal kreativ, ich glaube es liegt in Deinem Fall eher daran, daß Du dem armen RSB-Bearbeiter einfach zu wenig Informationen gegeben hast. Hol's nach und viel Erfolg

Geschrieben

@JogiR

Es gibt das vom Zweck umfaßte Bedürfnis. Der Gesetzgeber hat es so gewollt.

Jagd- und Sammlerwaffen dürfen nicht als Sportwaffen und umgekehrt angerechnet werden.

Man kann dem RSB ja (zu recht) alles Mögliche vorwerfen, aber diese Ablehnung ist keine Willkür. Woher sollen die den wissen, daß Du die Kanonen auf JS hast?

Also, keinen Frust schieben, Sachlage klären- und jut is.

Gruß,

André

Geschrieben
Es gibt das vom Zweck umfaßte Bedürfnis. Der Gesetzgeber hat es so gewollt.

Jagd- und Sammlerwaffen dürfen nicht als Sportwaffen und umgekehrt angerechnet werden.

Da gibt es die SB bei den Behörden ide das gaaaaaaaaaaaaaanz anders sehen. In allen Varianten.

Bin davon nicht betroffen, kann also auch nicht klagen.

Beispiele sind wohl häufiger die Pistolen in 9 x 19 und Revolver in .357 Mag und .44Mag mit 6 Zoll Läufen.

Dann sind die SB dan gerne der Meinung, sowohl für Jagd als auch für Sport geeignet und einsetzbar, also nur eine Waffe.

Es wird sich gewunden wie der sprichwörtliche Aal, auch im Widerspruch gegen das in dem Fall doch eindeutige Gesetz.

:gaga:

Geschrieben

@CarlFriedrich

Deutscher Föderalismuswahnsinn:

Ist eigentlich Sache des Bundes - wird aber auf Länderebene unterschiedlich gehandhabt - dort auf Kreisebene wiederum unterschiedlich gehandhabt und in den Kreisen auf den OÄ macht dann auch noch jeder SB was er will...

Dieses Theater zieht sich aber durch alle Bereiche, ganz schlimm: Bildung. - Aber, das ist jetzt OT.

Der SB kann in diesem Fall nicht ablehnen, wenn der Verband die Waffe(n) befürwortet hat. Für eine Befürwortung muß der Verband aber dann auch alle Informationen haben, die er zur Beurteilung des Antrags benötigt. Und hier hat die Info mit den JS-Waffen gefehlt.

Gruß und schönes WoE,

André

Geschrieben

@Andre,

OT, aber

Schnauf, Bildung?

Nirgenwo lügen sich alle mehr in die Tasche und tragen rosarote Brillen um die Wahrheit nicht zu sehen.

(Es gibt auch genug, die schmeißen die Pillen ein, mit denen man alles rosarot sieht.)

Befürwortung sehe ich wie Du.

Hatte erfolgreiches Wochenende mit dem Perkussionsgewehr. Stecher platt, aber Direktabzug ging mit Druckpunkt sauber ab.

Have a nice weekend.

Carl

(Wir sind wieder in einem "Deutschland" wie vor 1814)

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