alexausg Posted February 28, 2010 Share Posted February 28, 2010 Hallo miteinander, gestern hatten wir eine "Info-Veranstaltung" zum neuen Waffenrecht, bei der der verantwortliche Kriminalbeamte mal wieder mit der These kam, alle DDR-Luftgewehre wären auf WBK anzumelden. Soviel ich weiß, gab es eine Reglung, in der man diese Luftdruckwaffen denen mit "F im Fünfeck" kennzeichnungsfrei gleichstellte. Nur wo steht dieses in auch für einen Beamten glaubwürdiger Form? Danke schonmal für eure Mühe! Alex Link to comment Share on other sites More sharing options...
DarkAngel Posted February 28, 2010 Share Posted February 28, 2010 WaffG Anlage 2, Abschnitt 2 Unterabschnitt 2: Erlaubnisfreie Arten des Umgangs1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz 1.1... 1.2 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind Link to comment Share on other sites More sharing options...
alexausg Posted February 28, 2010 Author Share Posted February 28, 2010 WaffG Anlage 2, Abschnitt 2 Unterabschnitt 2: Danke, das ging ja super schnell! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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