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IGNORED

DDR-Luftgewehre WBK-pflichtig?


alexausg

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Geschrieben

Hallo miteinander,

gestern hatten wir eine "Info-Veranstaltung" zum neuen Waffenrecht, bei der der verantwortliche Kriminalbeamte mal wieder mit der These kam, alle DDR-Luftgewehre wären auf WBK anzumelden. :confused: Soviel ich weiß, gab es eine Reglung, in der man diese Luftdruckwaffen denen mit "F im Fünfeck" kennzeichnungsfrei gleichstellte. Nur wo steht dieses in auch für einen Beamten glaubwürdiger Form?

Danke schonmal für eure Mühe!

Alex

Geschrieben

WaffG Anlage 2, Abschnitt 2 Unterabschnitt 2:

Erlaubnisfreie Arten des Umgangs

1.

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

1.1...

1.2

Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind

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