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IGNORED

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Ich hätt die Anfrage eigentlich schon gestren geschrieben. Entweder ging was schief beim Absenden oder es wurde kommentarlos gelöscht. Vermutlich ist aber beim Erstellen des Themas irgendein Fehler aufgetreten und ich habs nicht bemerkt. Sonst einfach löschen und auf die Prozente vergessen.

Bei uns in der Firma ist es ja kein Geheimnis, dass ich ein paar Gewehre legal zuhause hab. Neulich kam einer der Lehrlinge zu mir und erzählte mir über seine selbstgebaute Kartoffelkanone und dass er befürchtet, dass durch die Kälte der Kunststoff versprödet und seine Konstruktion gefährlich(er) wird. Funktionieren tut das Ding, wie ich aus dem Gespräch heraushören konnte, beängstigend gut. Dummerweise hat mich WO in den letzten Jahren geprägt, so weiss ich über deutsche Gesetze bald mehr als über unsrige. Illegal dürfte die Bastelei auf beiden Seiten des Inns sein.

Jedenfalls hab ich ihm geraten, das Ding zu verschrotten und stattdessen mal mit richtigen Gewehren zu schiessen ..... meinen Gewehren nämlich. Da stellt sich mir jetzt die Frage obs da rechtliche Fallstricke gibt oder ob ich was spezielles beachten muss. Der Typ ist nämlich erst sechzehn, maximalst siebzehn. Interesse seinerseits ist aber da und soweit ich das beurteilen kann ist er ein Braver. OK, stille Wasser sind tief aber das ist wohl mein Risiko.

Ich stell mir das jetzt so vor, dass ich die Aufsicht übernehme. Ich habe aber keine WBK oder sonst ein waffenrechtliches Dokument. Da es sich um Waffen der Kategorie C handelt müsst das aber egal sein, oder? Brauche ich eventuell die Einwilligung der Erziehungsberechtigten? Immerhin ist er ja minderjährig. Natürlich gibts eine kurze Einweisung in die Richtlinien des Schiessstandbetreibers (z.b. nicht rauchen) und eine gründliche Einweisung in sicherheitsrelevanten Dingen (Waffe ist immer geladen solange man sich nicht selber vom Gegenteil überzeugt hat, Mündungskontrolle, usw usf). Geschossen werden soll anfangs und vermutlich hauptsächlich mit einem Kleinkalibergewehr (TOZ78). Da man immer dann aufhören sollte, wenns grad am Schönsten ist spar ich die Ordonnanzwaffen zum Schluss auf, zumal KK danach sicherlich fad sein wird. Darf ein Sechzehnjähriger überhaupt mit Grosskaliberlangwaffen schiessen? Moralisch hätt ich persönlich keine Einwände aber meine Moral ist ja nicht Gesetz.

Freue mich auf sachdienliche Hinweise, Tips und Tricks (sollte das schon wer gemacht haben) und auf eine sachliche Weiterführung des Themas.

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Trotzdem brauchst die Einwilligung des Erziehungsberechtigten

Damit hab ich gerechnet. Dummerweise hab ich absolut keine Ahnung, wie das Schreiben aufgesetzt sein soll bzw was drinstehen soll. Muss es überhaupt ein Schreiben sein oder reicht ein Gespräch mit dem Erziehungsberechtigten? Ein persönliches Gespräch erscheint mir da sinnvoller zumal der Erziehungsberechtigte einen Eindruck von mir bekommt, andrerseits hab ich dann nichts in der Hand. Um das Ganze noch komplizierter zu machen: Seine Eltern sind geschieden. Wer ist da der Erziehungsberechtigte? Beide?

Aber danke für die Antworten soweit.

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Erziehungsberechtigt ist der Elternteil mit dem Sorgerecht. Musst ihn halt fragen. (in der Regel wirds wohl die Mutter sein, aber alles ist möglich)

wg. Erlaubnis:

Ich, XXXXX XXXXXX , erlaube meinem Sohn, XXX XXXXXX, hiermit auf einem behördlich genehmigten Schiesstand unter Aufsicht von XXXX XXXXXXX zu schiessen.

Datum Unterschrift

lg

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  • 2 Wochen später...

hallo

meiner meinung nach solltest du dem knaben fragen ob seine eltern mitkommen wollen um sich das auch mal anzusehen, das waere die anstaendigste und moralisch korrekteste loesung, evt im rahmen eines kurzen telefonates das der bursch mit seinen eltern anleiert

rechtlich kenne/sehe ich aber keine derartige bedingung, schon garned mit 16 ......

ich nehme persoenlich nehme allerdings minderjaehrige im alter deutlich darunter - zumindestens beim ersten mal - ausschliesslich mit begleitung eines elternteils zum schiessen (allerdings FFW) mit. einfach weil ich mir aerger ersparen will.

lg

g

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