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IGNORED

WBK Erweiterung


dragon08

Empfohlene Beiträge

Ich habe vor bei meiner Behörde um Erweiterung meiner WBK anzusuchen.

Um nicht durch ungenaue und nicht ausreichende Begrünung einen ablehnenden Bescheid zu erhalten will ich euch um Hilfe bitten.

Da das je nach Behörde nicht so einfach ist, wollte ich von euch wissen wie ihr eine erfolgreiche Erweiterung durchgebracht habt.

Mit welchen Schwierigkeiten hattet ihr zu kämpfen?

Die Erstausstellung meiner WBK (zwei eingetragene Waffen) habe ich mit Sportschiessen begründet.

Eine Begründung für die Erweiterung die sich rein auf sportliches schießen begründet dürfte bei mir nicht zutreffend sein, da ich hauptsächlich ohne sportlichen Ehrgeiz dem Schießsport nachgehe. Daher nehme ich auch nicht an Wettkämpfen teil und somit kann ich auch keine Ergebnislisten vorlegen.

Ist es aussichtsreich eine Erweiterung mit dem bereithalten von Waffen zur Selbstverteidigung am Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz zu begründen?

Könnte die Behörde die Erweiterung mit dem Hinweis blockieren, dass die Waffen die zum Sportschießen benutzt werden auch zur SV genutzt werden können?

Könnte die Behörde die Erweiterung mit dem Hinweis blockieren, dass es ja auch möglich ist die Sportwaffen jedes Mal vom Hauptwohnsitz zum Nebenwohnsitz zu transportieren?

Ich danke euch für eure Bemühungen

mfg

Dragon08

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Wenn du nicht noch irgendein Ass im Ärmel hast (du wohnst... hmm... in Fort Knox?)

dann hast du nicht die geringste Chance auf eine weitere Waffe aus Selbstverteidigungsgründen ;)

Für eine weitere Waffe musst du ein Bedürfnis nachweisen. Sprich: Wenn du aus Selbstverteidigungsgründen eine Waffe möchtest,

dann musst du beweisen, dass du einer besonderen Gefährdung ausgesetzt bist. Geldtransporterfahrer ist da immer wieder ein gutes Beispiel.

Ich gehe einfach mal nicht davon aus, dass du das bist ;)

Selbst wenn du nun Millionär wärst und eine 10 Mio Euro schwere Luxusvilla "zu verteidigen" hättest, hättest du imho nicht die geringste

Chance auf eine weitere Waffe.

Und ja: Man würde dich auch fragen, weshalb du eine eventuell vorhandene GK-Waffe nicht nutzt. Da dürfte dir die

Antwort schon schwer fallen, wenn du eine normale GK-KW hast.

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Bitte beachten, dass es hier um das österreichische Waffengesetz geht.

Rechtfertigung und Bedarf

§ 22. (1) Eine Rechtfertigung im Sinne des § 21 Abs. 1 ist jedenfalls als gegeben

anzunehmen, wenn der Betroffene glaubhaft macht, daß er die genehmigungspflichtige

Schußwaffe innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten

Liegenschaften zur Selbstverteidigung bereithalten will.

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Dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil... ihr seid echt zu beneiden, was das Thema Waffen angeht ^^

Edit: *argh* ich bin ja auch blind... hätte ich natürlich viel früher sehen können, dass das im österreichischen Unterforum gepostet wurde.

Kommt davon, wenn man immer nur unter "Neue Beiträge" guckt.

Tut mich schulliung :peinlich:

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Hat noch keiner eine erfolgreiche Erweiterung durchgebracht?

Wie daß über den Selbstschutz läuft weiß ich nicht.

Sammel ein paar Ergebnislisten mit einem Schreiben von einem Schießstandhäuptling wo drinnsteht daß du auch andere Disziplinen schießen willst, oder in der Art.

Dann dürfte eine Erweiterung von 2 auf 4 oder 5 kein Problem sein.

Dann kommt vorher noch der Dorfsheriff vorbei um zu schauen ob du ein Blechkasterl zum einsperren deiner Eisen hast, und daß solls dann gewesen sein.

Von 5 auf 10 wirds dann schon schwieriger, ist aber auch von der zuständigen Behörde abhängig.

Selbst im Administrationsbüro in Wien soll der rote Filz der dort herrscht kooperativer sein, aber daß hat sicher mit der Wahl im Herbst zu tun. da wird dann abgerechnet :bud:

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Ist es aussichtsreich eine Erweiterung mit dem bereithalten von Waffen zur Selbstverteidigung am Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz zu begründen?

Könnte die Behörde die Erweiterung mit dem Hinweis blockieren, dass die Waffen die zum Sportschießen benutzt werden auch zur SV genutzt werden können?

Könnte die Behörde die Erweiterung mit dem Hinweis blockieren, dass es ja auch möglich ist die Sportwaffen jedes Mal vom Hauptwohnsitz zum Nebenwohnsitz zu transportieren?

Dragon08

1) eher weniger. du kannst die bestehenden waffen ja transportieren. dir bringt eine waffe zur sv an einem wohnort ja nichts, wenn du nicht dort bist.

2) natürlich. hier kommts dann ev. auf die waffe an. eine hochgezüchtete sti taugt zur SV eher nicht. ich hab bei meiner erweiterung explizit auf meine waffen eingehen müssen. was hab ich, was will ich, kann ich das was ich will nicht auch mit dem was ich hab machen,.... (7 seiten lange begründung dazu über 20 ergebnislisten, schreiben vom verein, schützenpass + ipsc ausweis)

3) siehe 1)

du musst davon ausgehen, dass dir die behörde auf keinen fall "einach so" plätze zugestehen will (ausnahmen solls geben). deine argumentation sollte halbwegs logisch und durchdacht sein. am besten du nimmst an ein paar bewerben teil (die machen spass *g*), holst dir ein schreiben deines vereins (falls vorhanden) und beantragst einen schützenpass. je mehr "beweise" du hast, desto besser. aber im jemen sollte das eig. kein problem sein oder? *gg*

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  • 3 Wochen später...

hallo

wie schwer esw ist kommt drauf an wo du wohnst

und wie du es begruendest

geh auf die IWOE hompage

da gibt es unter waffenrecht einige erlaesse

in einem davon steht dass wenn jemand der seine waffen bisher zur selbstverteidigung gehabt hat und der nun sportwaffen benoetigt, seine waffen zur selbstverteidigung deshalb NICHT verkaufen muss. evt iust es auch umgekehrt aber das speilt keine rolle, kann man ja vice versa argumentieren.

dir stehen zu:

nur mit begruendung selbstverteidigung: je wohnsitz oder unternehmen wo du die waffe fuehren darfst eine FFW nach wahl (wenn du also ein haus, eine wohnung, eine ferienwohnung hast und dein chef dir in der firma erlaubt die waffe zu verwahren/besitzen/fuehren, dann sind das schon mal vier stueck.

mit der begruendung der sportausuebung pro nachweislich bereits (mit leihwaffe) betriebenen sportart wie zb

- 25m praezision pistole

- 25m praezision revolver

- IPSC standard pistole

- IPSC production pistole

- IPSC wasweiss ich pistole

- IPSC standard revolver

- IPSC production revolver

- IPSC wasweiss ich revolver

- gewehr halbautomat GK

- gewehr halbautomat KK

- gewehr halbautomat IPSC

- halbautomat flinte IPSC

- CAS cowboy action shooting revolver (zwei stueck laut regelment)

ect

ect

ect

eine erweiterung von 2 auf sagen wir mal bis zu 10 ist relaistisch machbar wenn du fuer sagen wir mal 15 disziplinen mind. zwei ergebnisslisten pro bewerb vorlegst

und eine bestaetigung ueber regelmaessiges training deines schuetzenvereinsobmannes vorlegst und in den jeweiligen dachverbaenden mitglied bist (ösb, IPSC austria ect)

ohne die ergebnisse und den papierkram wird es schwierig

vor allem in wien

und ehrlich gesagt: ehrgeiz hin oder her:

ich nehme mir jetzt einfach mal das subjektive recht heraus dass ich der meinung bin dass jemand der waffen hat damit auch gut umgehen sollte, da ist das mittun bei bewerben der mit abstand beste weg

bewerbe gibts wie sand am meer, hier im bereich wien allein in den naechsten 14 tagen mind. drei oder vier

lg

g

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Hat noch keiner eine erfolgreiche Erweiterung durchgebracht?

Um mal auf diese konkrete Frage zu Antworten,

Ja habe ich, aber nur mit dem sportlichen Background des IPSC schiessens und der Hilfe des Obmanns des HSV dem ich angehöre.

Ich habe eine schriftliche Bestätigung vorgelegt über 15 verschiedene Disziplinen, auch Präzisions und Ordonanz Bewerbe, mit natürlich entsprechend verschiedenen Kalibern.

Desweiteren wollte der Sachbearbeiter die Ergebnisslisten der vergangenen Saison.

10 Tage später hatte ich einen Termin, bei dem wir uns nach einigem hin und her auf 8 Plätze geeinigt haben.

Was für mich ausreichend ist, eine Glock für Homedefense, 2 x Open Race Guns für IPSC, die restlichen Plätze habe ich noch frei, immer wieder werden auf Matches "Schnäppchen" angeboten, wenn man da zugreifen will und keinen Platz mehr hat ist das schlecht.

Nur zur Selbstverteidigung ist eine Erweiterung schwer zu Argumentieren, wenn man schon 2 Plätze hat.

Das Ganze ist aber von Behörde zu Behörde sehr sehr Unterschiedlich, ich kenne Schützen die zu Sammelzwecke 100 Plätze haben!!!!!?????

PS.: Spreche von Oberösterreich

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Hallo!

Hab vor kurzem nachgefragt wegen einer Erweiterung.

Erklärt wurde ich müßte jede Waffe rechtfertigen die ich schon habe und warum ich jetzt "noch mehr" wolle.

Selbst bei Schießsport wurde angeführt ich könne Waffen die ich sonst nicht "benötige" weggeben und diese dann durch eine entsprechende für den Sport erforderliche ersetzen.

Kurz und gut: Behörde will nicht und versucht vor der Antragsstellung schon abzuschrecken.

Bürgerfeindliche Politik der Antiwaffenlobby von oben befohlen wie gehabt.

SV braucht man bei Erweiterungen gar nicht anführen....

Grüße

jana

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hallo

Erklärt wurde ich müßte jede Waffe rechtfertigen die ich schon habe und warum ich jetzt "noch mehr" wolle.

Selbst bei Schießsport wurde angeführt ich könne Waffen die ich sonst nicht "benötige" weggeben und diese dann durch eine entsprechende für den Sport erforderliche ersetzen.

das ist richtig

SV braucht man bei Erweiterungen gar nicht anführen....

das ist unsinn

du hast ein in den erlaessen sogar genau thematisiertes recht auf eine waffe zu SV innerhaklb der eigenen grundstuecke, wohnung ect

PRO wohnung EINE waffe

das koennen sie auch nicht ablehnen,

die sportwaffen, die - wie du richtig beschrieben hast - begruendet werden muessen gibt es zusaetzlich zu den SV waffen

lass dich nicht abwimmeln

nachstehend der erlaess zu den entscheidungen betreffend erweiterung wegen SV, sammeln und schiessport

----------------------------------------------

Erlaß zum WaffG 1996 vom 15. April 2004

GZ: 13.000/1127-III/3/04

 

Betreff: Waffengesetz 1996;

hier:  einheitliche Vollziehung

Im Zusammenhang mit der Vollziehung des Waffengesetzes 1996 wurden an  die Abteilung III/3 nachstehende Problemstellungen herangetragen und wird zu diesen Fragen der Vollziehung nachstehende Rechtsansicht vertreten:

 ....................

4.      Ist es möglich, dass Waffenbesitzkarten aufgrund der Rechtfertigung „Bereithalten zur Selbstverteidigung innerhalb der Wohn- oder Betriebsräume“ für mehr als zwei genehmigungspflichtige Schusswaffen ausgestellt werden?

 

Grundsätzlich ist gem. § 23 Abs. 2 WaffG die Anzahl der genehmigungspflichtigen Schusswaffen, die der Berechtigte besitzen darf, mit nicht mehr als zwei festzusetzen. Eine größere Anzahl, darf nur erlaubt werden, sofern auch hiefür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Dies könnte etwa dann der Fall sein, wenn ein Unternehmer darlegen kann, dass er genehmigungspflichtige Schusswaffen in seinem Betrieb und sowohl an seinem Haupt- als auch am Nebenwohnsitz, somit an drei Orten, zur Selbstverteidigung bereithalten möchte.

5.      Muss ein Sportschütze, der nach Ausstellung einer Waffenbesitzkarte genehmigungspflichtige Schusswaffen auch zur Selbstverteidigung bereithalten will, seine Sportwaffen verkaufen?

 

Nach ho. Rechtsansicht, ist in diesem Fall eine Erweiterung der Waffenbesitzkarte geboten, wenn der Betroffene seine „Plätze“ bereits mit Sportwaffen belegt hat.

6.      Kann die Rechtfertigung „Ausübung des Schießsports“ auch anders als durch die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein glaubhaft gemacht werden?

 

Dazu ist neuerlich auf die Ausführungen im Waffenrechtserlass, Zl. 13.000/1114-III/3/04, siehe zu § 22 WaffG (Seite 44) hinzuweisen, wonach neben dem Nachweis der Teilnahme an Wettbewerben auch der Nachweis des (regelmäßigen) Schießens auf einer Schießstätte in Frage kommt.

 

7.      Wie kann die Rechtfertigung „Sammeln von Schusswaffen“ glaubhaft gemacht werden, wenn der Antragsteller noch keine Waffensammlung besitzt?

 

Immer wieder hat sich gezeigt, dass sowohl ein Antragsteller als auch die Behörde vor einem Problem steht, wenn der Betroffene Waffen sammeln möchte, aber sein Interesse und sein Wissen um ein bestimmtes Waffenthema noch nicht an Hand einer bestehenden Sammlung darlegen kann.

 

Auch wenn das Waffenrecht besondere Anforderungen an einen Waffensammler stellt, kann dem Gesetz nicht entnommen werden, dass das Sammeln von Waffen nur bei einer bereits bestehenden Sammlung zulässig wäre.

 

Gemäß § 23 Abs. 2 WaffG kommt das Sammeln genehmigungspflichtiger Schusswaffen nur insoweit als Rechtfertigung in Betracht, als sich der Antragssteller mit dem Gegenstand der Sammlung und dem Umgang mit solchen Waffen vertraut erweist. Zusätzlich muss er nachweisen, dass er für die sichere Verwahrung der Schusswaffen vorgesorgt hat. Ob der Rechtfertigungsgrund „Sammeln von genehmigungspflichtigen Schusswaffen“ glaubhaft gemacht wurde, ist im Verwaltungsverfahren zur Ausstellung oder Erweiterung einer Waffenbesitzkarte festzustellen. Die Waffenbehörde wird sich zur Feststellung,

ob die obgenannten Voraussetzungen vorliegen, im Regelfall eines Sachverständigen bedienen. Abhängig vom Thema der (beabsichtigten) Sammlung, (beispielshaft die Offizierspistolen des ersten Weltkrieges oder die Entwicklung der Verschlusssysteme für Pistolen seit 1945) wird dafür ein Sachverständiger aus dem Bereich der (Heeres)Geschichte oder ein waffentechnischer Sachverständiger beizuziehen sein. Der Antragsteller wird somit ein entsprechendes Fachwissen – wenn auch nicht absolutes Expertenwissen -  über den Sammelgegenstand glaubhaft machen müssen.

Für die Erhöhung der erlaubten Waffenanzahl einer Sammlung wird der Antragsteller glaubhaft machen müssen,  inwiefern der Gegenstand seiner Sammlung diese Erweiterung nahe legt. Beispiel: Jemand sammelt die Offizierspistolen des Ersten Weltkrieges und hat bereits eine ansehnliche Sammlung von 25 Stück. Wenn er nun darlegen kann, dass es noch 10 weitere gab, wird einer Ausdehnung seiner Bewilligung auf 35 Stück nichts im Wege stehen, wenn nicht sonstige Umstände dagegen sprechen.

Ein solcher Antragsteller wird sich jedoch entgegenhalten lassen müssen, dass er in diesem Fall nur eine Erweiterung auf 30 Stück genehmigt erhält, wenn er in seiner bisherigen Sammlung 5 Waffen hat, die keine Offizierspistolen des Ersten Weltkrieges sind (vgl. auch VwGH vom 11.12.1997, Zl. 96/20/0142).

--------------------

lg

g

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Hallo!

Danke für die Tipps aber das mit der SV war meine eigen Ergänzung weil ich die "Zustände" kenne.

Außerdem ist`s auch eine Kostenfrage - man müßte die alte graue Kartonkarte umtauschen und die neue voll bezahlen.

Im Moment spar ich mir das Geld für die Erweiterung und kauf dafür meine bestehenden Plätze voll! :eclipsee_gold_cup:

Man weis ja nicht was 2010 noch kommt......

Grüße

jana

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