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IGNORED

Frage: Gibt es einen Einstell-Service für Waffen auf eGon ?


Truthteller

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Zu meinen o.g. Frage...

Ich habe etliche mir bekannte Jäger und Schützen, die aufgrund ihres Alters bzw. mangelnder Ahnung keine Möglichkeit haben, die Waffen, welche sie verkaufen möchten, über eine uns allen bekannte Internet-Plattform zum Verkauf anzubieten.

Rein rechtlich sollte das doch eigentlich kein Problem sein, solange die Person lediglich für den Erlaubnisinhaber (Waffenbesitzer) auf dessen Namen einstellt und kein Handel statt findet.

Hat sich vielleicht bislang jemand darauf spezialisiert, Waffen im Internet einzustellen ???

Wäre nett ein paar Infos zu erhalten !

TT

Geschrieben

Vielleicht stelle ich die Frage nmocheinmal anders....

Gibt es jemanden bzw. eine Firma (und ich meine jetzt keinen "Waffenverwerter"...) der für Privatleute das Einstellen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen auf deren Namen übernimmt ?

Man steht sich doch bei einem Privatverkauf meistens besser als bei einem Verkauf an einen BüMa oder Verwerter.

TT

Geschrieben
Vielleicht stelle ich die Frage nmocheinmal anders....

Gibt es jemanden bzw. eine Firma (und ich meine jetzt keinen "Waffenverwerter"...) der für Privatleute das Einstellen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen auf deren Namen übernimmt ?

Man steht sich doch bei einem Privatverkauf meistens besser als bei einem Verkauf an einen BüMa oder Verwerter.

TT

Nein, gibt es nicht.

Der Einsteller würde nämlich eine Waffenhandelserlaubnis benötigen, da gem. WaffG bereits die "Vermittlung" zum Handel zählt.

Geschrieben
Nein, gibt es nicht.

Der Einsteller würde nämlich eine Waffenhandelserlaubnis benötigen, da gem. WaffG bereits die "Vermittlung" zum Handel zählt.

Wenn jedoch der Einsteller lediglich den Service des Einstellens auf den Namen und auf Rechnung des Erlaubnisinhabers übernimmt, hat der Einsteller weder namentlich, noch abwicklungs-technisch etwas mit dem Waffenverkauf zu tun.

Da benötigt dieser nach meiner Meinung keine WHL.

Geschrieben
Der Einsteller würde nämlich eine Waffenhandelserlaubnis benötigen, da gem. WaffG bereits die "Vermittlung" zum Handel zählt.

Sicher? Dann müsste eGun als Anbieterplattform und Visier, DWJ unsw. auch für die Kleinanzeigen eine WHL benötigen.

Er handelt ja nicht, sondern vermittelt das Geschäft nur.

Klare Kennzeichnung des Angebotes und die spätere Abwicklung mit einem Kaufvertrag mit dem wirklichen Erlaubnisinhaber sollte in Ordnung sein.

Geschrieben
Sicher? Dann müsste eGun als Anbieterplattform und Visier, DWJ unsw. auch für die Kleinanzeigen eine WHL benötigen.

Er handelt ja nicht, sondern vermittelt das Geschäft nur.

Ja, SICHER!

Egun hat ne WHE!

Warum denkst du, ist hier in WO das " Gebrauchtwaffenforum" verschwunden? Keine WHE, kein solches Forum.

Geschrieben
Wenn jedoch der Einsteller lediglich den Service des Einstellens auf den Namen und auf Rechnung des Erlaubnisinhabers übernimmt, hat der Einsteller weder namentlich, noch abwicklungs-technisch etwas mit dem Waffenverkauf zu tun.

Da benötigt dieser nach meiner Meinung keine WHL.

Wenn er nur deinen Text unter deinem Nick einstellt, nein.

Sobald er deine Waffe unter seinem Nicdk anbietet, auch mit dem Hinweis das er nur Vermittelt, ja.

Geschrieben

Scheint zu stimmen. In der WaffVWv ist auch die Rede, von einer erlaubnispflichtigen Vermittlungstätigkeit im Zusammenhang mit der WHL, bezw. Genehmigung dieser.

Geschrieben
Scheint zu stimmen. In der WaffVWv ist auch die Rede, von einer erlaubnispflichtigen Vermittlungstätigkeit im Zusammenhang mit der WHL, bezw. Genehmigung dieser.

Schau bei Egun im IMpressum.

Da ist die W`HE und ausstellende Behörde angegeben, und das nicht ohne Grund.

Aber, wie vom Threadstarter wohl gedacht, das der "Anbieter" die Artikel auf den Kundennamen einstellt, quasi nur die PC Arbeit für den Kunden übernimmt, da wird keine WHE nötig sein.

Wobei ich das nicht verstehe.

Wer das nicht selber kann, der wird auch Fragen von potentiellen Kunden nicht beantworten ( technisch betrachtet) können.

Geschrieben
Sicher? Dann müsste eGun als Anbieterplattform und Visier, DWJ unsw. auch für die Kleinanzeigen eine WHL benötigen.

Er handelt ja nicht, sondern vermittelt das Geschäft nur.

Klare Kennzeichnung des Angebotes und die spätere Abwicklung mit einem Kaufvertrag mit dem wirklichen Erlaubnisinhaber sollte in Ordnung sein.

Ich meine eigentlich nicht einmal das !

Ausgangssituation:

Der Sportschütze "Meyer" fühlt sich zu alt und möchte aufgrund seiner nachlassenden Sehfähigkeit den Schießsport aufgeben.

Er hat keine Ahnung von "eGon" und von der Nutzung dieser Internet-Plattform.

Jedoch möchte er seine Waffen nicht in einer Waffenzeitschrift inserieren, oder diese gegen "billiges" Geld einem Händler überlassen, oder noch schlimmer, diese einfach nur der Behörde übergeben....

Er möchte einen guten Preis für seine Schätzchen erziehlen !

Jetzt kommt die Idee.

Jemand macht dem alternden "Meyer" das Angebot, einen Internet-Account bei eGon sowie eine eMail-Adresse auf den Namen des Herrn "Meyer" zu erstellen, fertigt eine Beschreibung der Waffen (Verkaufstext) und Bilder der Waffen an und setzt diese dann auf der Plattform entsprechend ein.

Für diese Dienstleitung nimmt dann der Dienstleister einen gewissen Betrag als Bezahlung.

Die Abwicklung übernimmt Herr Meyer letztendlich selber.

Diese Person bietet nach meiner Meinung eine Dienstleistung an und erfüllt nicht den Tatbestand des Handelns mit Waffen, oder ???

Um Meinungen wird gebeten.

TT

Geschrieben

es gibt doch für ebay in vielen städte shops die artikel für leute einstellen ... das hat er bestimmt gesehen!

wenn jemand etwas verkaufen will, wird er bestimmt durch ein gespräch im verein mit sicherheit jemanden finden der die pc-arbeit für ihn erledigt!

(damals konnten wir doch auch noch auf WO waffen anbieten)

Geschrieben
(damals konnten wir doch auch noch auf WO waffen anbieten)

Weil RSS da die passende WHE hatte.

Geschrieben
Schau bei Egun im IMpressum.

Da ist die W`HE und ausstellende Behörde angegeben, und das nicht ohne Grund.

Aber, wie vom Threadstarter wohl gedacht, das der "Anbieter" die Artikel auf den Kundennamen einstellt, quasi nur die PC Arbeit für den Kunden übernimmt, da wird keine WHE nötig sein.

Wobei ich das nicht verstehe.

Wer das nicht selber kann, der wird auch Fragen von potentiellen Kunden nicht beantworten ( technisch betrachtet) können.

Hallo *******,

prinzipiell kann der techn. Einsteller ja Fragen an den Waffenbesitzer weiterleiten bzw. diese für ihn im Auftrag beantworten.

Govt

Geschrieben
Hallo *******,

prinzipiell kann der techn. Einsteller ja Fragen an den Waffenbesitzer weiterleiten bzw. diese für ihn im Auftrag beantworten.

Govt

Prinzipiell kann der vieles tun.......nur ist die Definition der " Vermittlung" da sehr schwammig....aber wers mag, kanns ja tun.

Geschrieben

Die Sache ist meiner Meinung ziemlich eindeutig.

Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 9 heißt es:

treibt Waffenhandel, wer gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Schusswaffen oder Munition ankauft, feilhält, Bestellungen entgegennimmt oder aufsucht, anderen überlässt oder den Erwerb, den Vertrieb oder das Überlassen vermittelt

Als gewerbsmäßig wird es Dir mit Sicherheit ausgelegt werden, wenn Du für diese „Dienste“ Geld nimmst. Alleine die Annahme, dass Du dafür Geld nimmst reicht schon.

Im Steuergesetz gibt es da noch zur Definition „gewerblich“ solche Ausdrücke wie „nachhaltig“ (also öfter) und „mit Gewinnerzielungsabsicht“

Im Falle des Falles (auch im Zweifelsfall) handelst Du Dir ganz erhebliche Schwierigkeiten ein.

Ich würde es an Deiner Stelle lieber lassen.

Gruß

Rainer

Archiviert

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