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IGNORED

Waffenlagerung in Abstellkammer im Treppenhaus


donjohn

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi, ich habe mal ne Frage.

Wir wollten unsere Wohnung renovieren und habe überlegt, aus Platzgründen die Waffen, natürlich in ihren entsprechenden Tresoren, zukünftig in der Abstellkammer zu lagern.

Diese ist aber nicht direkt Teil der Wohnung. Es ist ein separater Raum mit einer eigenen abschließbaren Tür, welcher vom Treppenhaus aus zugänglich ist.

Den Schlüssel dazu hab nur ich und die Abstellkammer ist teil des Mietvertrages.

Ist es nun rechtlich Ok, wenn ich die Waffen dort lagere?

Vielen Dank schon mal im Vorraus...

Geschrieben

Deine Wohnung gehört zu Deinem umfriedeten Besitztum. Deine Abstellkammer ebenfalls.

Aber nicht das Treppenhaus.

Deshalb ist dort ein Transport nur im nicht zugriffsbereiten Zustand (im verschlossenen Behältnis) erlaubt.

Da es sich hier um ein dauernd bewohntes Gebäude handelt, dürfte § 13(6) AWaffV hier nicht zutreffen. Der normal für Deine Waffen vorgeschriebene Tresor dürfte da ausreichen.

Ansonsten mit dem SB regeln.

Geschrieben
Hi, ich habe mal ne Frage.

Wir wollten unsere Wohnung renovieren und habe überlegt, aus Platzgründen die Waffen, natürlich in ihren entsprechenden Tresoren, zukünftig in der Abstellkammer zu lagern.

Diese ist aber nicht direkt Teil der Wohnung. Es ist ein separater Raum mit einer eigenen abschließbaren Tür, welcher vom Treppenhaus aus zugänglich ist.

Den Schlüssel dazu hab nur ich und die Abstellkammer ist teil des Mietvertrages.

Ist es nun rechtlich Ok, wenn ich die Waffen dort lagere?

Vielen Dank schon mal im Vorraus...

Auf den ersten Blick dürfte die Rechtslage vergleichbar mit der Lagerung in einem separaten Kellerraum in einem Mehrfalilienhaus sein. Dies ist erlaubt.

Aber eine abschließende Beurteilung kann nicht erfolgen, dazu sind die von dir geschilderten Sachverhalte etwas zu dürftig. Ein Tipp um auf Nummer sicher gehen zu wollen, wäre die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle, die bei der Beurteilung der Behörden auch immer wieder herangezogen wird.

Mit befriedetem Besitztum und Waffentransport hat die Beurteilung dieser Frage sehr wenig zun tun. Auch gehören Kellerräume und ausserhalb der Wohnung gelegene Abstellräume im Sinne des WaffG nicht zur Wohnung. Bei den Vorschriften zur Aufbewahrung im Sinne des Waffenrecht gibt es den Terminus der Wohnung nicht, sonder es wird nur zwischen Wohnräume und sonstigen Räumen unterschieden. Der Begriff der Wohnung gilt beim "Führen" und den Waffenkontrollen, nicht aber bei der Beurteilung der Aufbewahrungssicherheit.

Gruss

SWJ

Geschrieben
Mit befriedetem Besitztum und Waffentransport hat die Beurteilung dieser Frage sehr wenig zun tun.

Schon. Meine Antwort bezog sich hier auf das Pendeln zwischen Aufbewahrungsort und Wohnung.

Wo im Waffenrecht ist eigentlich der Unterschied zwischen Wohn- und sonstigen Räumen getroffen ? Ich finde da auf die Schnelle nix, außer in der AWaffV den Passus mit nicht ständig bewohnten Gebäuden.

Geschrieben

Hi, danke schon mal für diese vielen hilfreichen Antworten von euch.

Wenn ich das richtig verstanden habe Schwarzwildjäger, dann kann ich meine Waffen auch problemlos in meinem Keller lagern?

Das würde die ganze Sache noch viel einfacher gestalten!

Geschrieben
Schon. Meine Antwort bezog sich hier auf das Pendeln zwischen Aufbewahrungsort und Wohnung.

Wo im Waffenrecht ist eigentlich der Unterschied zwischen Wohn- und sonstigen Räumen getroffen ? Ich finde da auf die Schnelle nix, außer in der AWaffV den Passus mit nicht ständig bewohnten Gebäuden.

Es ging im Threadthema nicht ums "Pendeln" sondern um die Aufbewahrung. Das Pendeln und Wünschelrutengehen ist noch nicht vom Waffengesetz erfasst. Wer hier häheres erfahren will ist in anderen Foren besser beraten.

  • 2 Jahre später...
Geschrieben

Hallo.

Sorry das ich den alten Threat hier nochmal aufwärme.

Ich ziehe im laufe dieses Monats noch mit meiner Freundin zusammen.

Da die Wohnung nicht besonders geräumig ist (Studentenbude halt) aber über einen Kellerraum (Vier Wände aus Stein, Holztür mit Aufnahme für Vorhängeschloss) verfügt würde ich gerne alles was mit meinen Waffen zu tun hat da unten lagern.

Das heißt A-Schrank, B-Würfel, Metallspind mit Munition und Pulver fürs Wiederladen.

Nachdem was ich bisher gelesen habe sollte das kein Problem darstellen, oder?

Sollte ich meiner Sachbearbeiterin nochmal sicherheitshalber Bescheid geben oder ist das nicht nötig?

Noch ne kleine zur Pulverlagerung.

Besteht ein Problem wenn ich das Pulver zusammen mit der Munition lagere? Steht dann ja in einem dauerhaft unbewohnten Raum.

Und muss der vorgeschriebene 6kg Löscher im selben Raum aufgehängt sein wo wiedergeladen wird? Oder wärs auch ok den in den Wohnungsflur (15 m weg) zu hängen?

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